Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt die Beschaffung von zwei SAP Add-On`s zur automatischen Verarbeitung die elektronischen Bankkontoauszüge und für den elektronischen Zahlungsverkehr.Die Beschaffung der zwei SAP Add-Ons erfolgt als zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (Miete).
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung muss in der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen der MHH der derzeitige Prozessablauf für die elektronische Bearbeitung von Kontoauszügen optimiert und die Digitalisierung der Arbeitsabläufe weiter ausgebaut werden. Parallel hierzu soll der tägliche Prozess zur Erstellung der Zahlläufe umgestellt und ebenfalls weitestgehend elektronisch bearbeitetet und digitalisiert werden.
Um beide Schritte zu verwirklichen, werden neue Softwarelösungen benötigt, die als voll integrierte Add-On-Lösungen in SAP implementiert und genutzt werden. Die neuen Softwarelösungen beziehen sich ausschließlich auf das Modul SAP FI.
Das Vergabeverfahren umfasst:- Die Implementierung des SAP Add-On zur automatischen Verarbeitung der elektronischen Bankkontoauszüge. Das Ziel besteht darin, die Zuordnung und Verbuchung der Zahlungseingänge weitestgehend zu automatisieren sowie die manuelle Bearbeitung der Zahlungseingänge zu minimieren. Durch die Implementierung soll die Bearbeitung durch SAP ERP ELKO abgelöst werden. - Die Implementierung des SAP Add-On für den elektronischen Zahlungsverkehr. Das Ziel besteht darin das derzeit genutzte Zahlungsprogramm SFirm abzulösen, den gesamten Zahlungsablauf (von Erstellung des Zahlungsvorschlags bis hin zur Übertragung der Zahlungsdaten an die Bank) zu digitalisieren, Manipulationsmöglichkeiten auszuschließen und den gesamten Prozess revisionssicher zu dokumentieren.
Die Beschaffung der zwei SAP Add-Ons erfolgt als zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (Miete).
Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch gemäß Vertrag, sofern die MHH nicht von dem vertraglich vorgesehenen Kündigungsrecht des Auftraggebers Gebrauch macht und schriftlich spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats kündigt.
Angebotspreis
Bewertung funktionaler Anforderungen und Konzepte
Softwarepräsentation
- Anlage 5 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber: keine