MHH - K06 - BU Paket II - Gewerk: Brandmelde- und Alarmierungsanlage
Die Abteilung Projektmanagement GB VI ist mit der operativen Umsetzung der Maßnahme "Brandschutzsanierung, 2. Stufe - Gebäude K6 - BU-Paket 2" beauftragt. Im Gebäude K06 bestehen laut gutachterlicher Bewertung aus 2016 Risiken insbes. für die Schutzziele "Ermöglichung der Rettung von Menschen" und "Behinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch". Die Schutzziele nach §14 NBauO sind nach Feststellung der durch das SBH beauftragten Brandschutzsachverständigen Wijnveld nicht vollständig erreicht, und es besteht Handlungsbedarf. Unter Bezugnahme auf die Neufassung der RLBau 2024, Abschnitt C, zu Nummer 1, handelt es sich um eine Maßnahme zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bestandsgebäudes K6, die im Rahmen der Bauunterhaltung umzusetzen ist. Investive bauliche Maßnahmen sind im Maßnahmenumfang nicht enthalten. Unter Bezugnahme auf die verbrieften Aussagen des Staatlichen Baumanagements bzw. des vom SBH beauftragten Brandschutzsachverständigen ist bei dieser Maßnahme ein schnellstmögliches Handeln ohne schuldhaftes Verzögern Grundvoraussetzung für die weitere Nutzung des Bettenhauses K6 und dient somit der Sicherstellung des Klinikbetriebes. Die Planungen zum BU-Paket 2 basieren auf der mit Stand 30.11.2020 vorliegenden Lesefassung der vom SBH erstellten und durch das NLBL begleiteten HU-Bau zu der ursprünglich als GNUE-Maßnahme geplanten 2. Stufe der Brandschutzsanierung (Kennziffer 0619 131). Die konkreten Teilmaßnahmen im BU-Paket 2 (Knoten A+C) sind in Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen Iker Lanvers neu strukturiert worden. Ziel ist es, die vertikal übereinanderliegenden Aufzugsvorräume in den Knoten A+C brand-schutztechnisch so zu ertüchtigen, dass die Rettungswegesituation deutlich verbessert wird. Weiterhin sind im Vorgriff auf das BU-Paket 3 einige wenige Maßnahmen in den von den Knoten A+C tangierten Bereichen der Ebenen H0, S0 und U0 vorzuziehen. Die technisch abgängigen RLT/MSR-Zentralen in der Ebene 09, Blöcke 1-3, sind - analog zu der im Rahmen des BU-Paketes 1 bereits erfolgten Ertüchtigung der RLT/MSR-Zentrale in Block 4 - zu erneuern und brandschutztechnisch in das bestehende Alarmierungs- und Überwachungssystem einzubinden. Die Brandschutz-Maßnahme muss gemäß bauaufsichtlichen Anforderungen so schnell wie möglich und ohne schuldhaftes Verzögern mit dem BU-Paket 2 fortgesetzt werden. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen für das Gewerk Brandmelde- und Alarmierungsanlagen ausgeschrieben. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Brandmeldeanlage, Alarmierungseinrichtung, Revisions- und Bestandsunterlagen und Stundenlohnarbeiten.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Alle Mitteilungen und Fragen des Bieters sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform des Auftraggebers zu stellen. Fragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie innerhalb der oben angegebenen Frist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Alle fristgerecht eingereichten Bieterfragen werden im Rahmen der Gleichbehandlung der Bieter, in Form eines Fragen- und Antwortkatalogs für alle Bieter zeitgleich zur Verfügung gestellt. Achten Sie auf eine anonymisierte Fragenstellung, da Ihre Fragen allen anderen Bewerbern offengelegt werden. Die Vergabestelle wird Fragen und Hinweise zeitnah prüfen und Ihre Antworten kontinuierlich, spätestens gem. vorerwähnter Frist auf der o.g. Vergabeplattform einstellen. Sofern sie sich als Bieterinteressent auf der eVergabe-Plattform für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten sie eine Benachrichtigung. Eine persönliche E-Mail wird nicht versandt. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig im eVergabe-Portal nach Neuigkeiten der Vergabestelle nachzuschauen.
Aufnahme Energie- und geräuscharmer Betrieb/ Energieeffizienz in Leistungsbeschreibung
Anlage 3 und 3a - Tariftreueerklärung gemäß NTVergG
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis Ihnen in digitaler Form als Angebotsaufforderung bereitgestellt wird (GAEB Dateiformat D83 oder X83). Lesen die Datei in Ihr Kalkulationsprogramm ein, ergänzen Sie das Leistungsverzeichnis mit Ihren Angaben (Preisen etc.) und erzeugen eine Angebotsabgabedatei (GAEB Dateiformat D84 oder X84). Stellen Sie die Datei mit den anderen geforderten Unterlagen im Anschluss auf die Plattform ein.
Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben aus VOB/A§ 16a EU beachtet.
Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG
Erfüllung als Forderung mit Bezug auf §6e EU Absatz 6 VOB/A, Nachweis über PQ-VOB oder VHB 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen)
Erfüllung als Forderung mit Bezug auf §6e EU Absatz 6 VOB/A, Nachweis über PQ-VOB oder VHB 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung
Sicherheitsleistung gemäß VOB/A § 9c für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche nach VOB/B §17(Sicherheit für Vertragserfüllung: 5%, Sicherheit für Mängelansprüche: 3%)
Keine