Die MHH wurde vor 60 Jahren gegründet und die Gebäude fertig gestellt von 1971 bis 2018. Die Gebäude sind Großteils im Untergeschoss über Gänge miteinander verbunden, über welche die Versorgung derer erfolgt - logistisch und medial.
Die U0-Ebene mit seinen Verbindungsgängen wird in einem anderen Projekt bearbeitet, sind im Rahmen der einzelnen Gebäudekörper (Schnittstellen) jedoch zu berücksichtigen. Bestandteil des U0-Konzeptes sind:
- die Gänge innerhalb der einzelnen Gebäude und deren Anschluss an die Rettungswege des Gebäudes
- die an diese Gänge innerhalb der Gebäude direkt anschließenden Räume
- die Verbindungsbauwerke zwischen den Gebäuden
- die an die Verbindungsbauwerke direkt anschließenden Räume
Der MHH Lageplan und die Schnittstellendefinition für das jeweilige Gebäude ist den Gebäudesteckbriefen zu entnehmen (siehe hierzu Anlagen 10 - 14, Registerkarte "Gebäudesteckbrief).
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat zum 01.01.2023 die Bauherrenschaft für die Gebäude der Liegenschaft und deren Außenstandorte vom Staatlichen Baumanagement (SBH) übertragen bekommen. Die Zuständigkeit in der Genehmigungs- und Verantwortungsebene wechselte zeitgleich vom SBH auf die Landeshauptstadt Hannover (LHH). Der finanzielle Träger ist das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK). Betreiber ist die MHH. Bestandsunterlagen liegen vor, werden zurzeit gesichtet und stehen nach Beauftragung digital zur Verfügung.
Es entsteht in den nächsten Jahren ein Klinikneubau auf einer Erweiterungsfläche am Stadtfelddamm, in die Nutzungseinheiten des Bestandes umziehen sollen. Die weitere Nutzungsdauer der Bestandsgebäude sind in dem Betriebssicherungskonzept Bestand (BSKB) von 10/2022 aufgestellt und bei der einer sachverständigen Bewertung zu berücksichtigen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die gebäudeweise Verbesserung des Brandschutzes in der gesamten Liegenschaft auf nachfolgender Grundlage bezogen auf den genehmigten Bestand und den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen gemäß §§ 3, 14 NBauO (Niedersächsische Bauordnung):
a) Ganzheitliche brandschutztechnische Bewertung des Gebäudes inkl. Maßnahmenkatalog
Brandschutztechnische Bewertung vorgefundener Brandschutzmängel, inkl. Erarbeitung einer Prioritätenliste unter Aspekt der Risikobewertung 1-10:
- 10 konkrete dauerhafte Gefahr, 9 abstrakte Gefahr
- 8 gegenwärtige Gefahr, 7 erhebliche / dringende Gefahr, 6 gemeine Gefahr, 5 Gefahr in Verzug,
- 4 latente Gefahr, 3 Anscheingefahr, 2 Gefahrenverdacht, 1 Scheingefahr (Putitativgefahr)
b) Die Sicherung von Teilen der kritischen Infrastruktur und der Aufrechterhaltung der allg. und speziellen medizinischen Versorgung, der Notfallversorgung sowie Forschung und Lehre ist zu berücksichtigen und zu gewährleisten, ebenso die bauliche Umsetzbarkeit im Bestand
Die vorgenannten Grundlagen sind angelehnt an den Musterauftrag für gutachterliche Bewertungen zum Brandschutz in Bestandsgebäuden der baden- württembergischen interministeriellen AG Brandschutz im Bestand, angewendet auf die NBauO.
Der Errichterzeitpunkt, die gebäudetypischen Nutzungen, die technische Gebäudeausrüstung (TGA) und die Restnutzungszeit gemäß Betriebssicherungskonzept (BSKB) von 10/2022 sind den Gebäudesteckbriefen zu entnehmen.
Die Bewertung / Stellungnahme und deren Ermittlung des Sanierungsbedarfes soll unter Berücksichtigung des Bestandschutzes und der Verbesserung des Brandschutzes erfolgen. Die für das Gebäude aufgeführten Mängel aus Brandverhütungsschauen und/oder Mängel aus wiederkehrenden Prüfungen sind zu berücksichtigen. Die Bewertung soll unter Berücksichtigung des BSKB 10/2022 erfolgen, welche die Restnutzungsdauer in der bestehenden Nutzung aufzeigt.
Die MHH beabsichtigt in diesem Vergabeverfahren das Leistungsbild Brandschutz, die gutachterliche brandschutztechnische Bewertung zu vergeben. Die Vergabe erfolgt losweise - ein Los ist einem Gebäude zugeordnet.
Grundlage des Leistungsbildes und der Honorierung sind die AHO Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Leistungsbild und Honorierung, Heft Nr. 17, Stand Dezember 2022, 4. Vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage.
Die neben den Regelleistungen zusätzlich erforderlichen optionalen Leistungen werden losweise dargestellt.
Losweise wird eine Bedarfsposition ausgeschrieben, in der ein fiktives Stundenkontingent abgebildet ist, welches für zusätzlich erforderliche Leistungen aus dem Bereich optionale Leistungen, die im Rahmen der Bearbeitung des AN festgestellt werden, angesetzt werden können. Der Abruf bedarf eine Freigabe durch den Auftraggeber.
Die Vergabe beinhaltet das Leistungsbild Brandschutz, Heft AHO Nr. 17, LPH 1-4:
- Regelleistungen
- erforderliche optionale Leistungen gemäß Los.
- Bedarfsposition Stundenkontingent für optionale Leistungen
Das zu erstellende Brandschutzkonzept für das jeweilige Los ist gemäß der Vorgabe des Auftraggebers (s. hierzu Anlage 20 Vorlage_Inhaltsverzeichnis_Brandschutzkonzept_LIGB2402_Prio 1.2_Lose_1-5) zu erstellen.
Der Auftraggeber plant die in den brandschutztechnischen Bewertungen aufgestellten Maßnahmenkatalog zu projektieren und bei Finanzierungsbestätigung durch das MWK und der Budgetfreigabe der MHH die darin aufgestellten Maßnahmen umzusetzen, die Inhalt einer zukünftigen Ausschreibung sein werden.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt nach Maßgabe von § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).