Die MHH beabsichtigt einen Umstieg von bestehenden Citrix Lizenzen auf das neue Lizenzmodell Citrix Universal Hybrid Multi Cloud unlimited. Für die Beschaffung sucht die MHH ein seitens der Firma Cloud Software Group (Citrix) für diese Lizenzart zugelassenen Handelspartner.
Die MHH beabsichtigt einen Umstieg von bestehenden Citrix Lizenzen auf das neue Lizenzmodell Citrix Universal Hybrid Multi Cloud unlimited. Für die Beschaffung sucht die MHH ein seitens der Firma Cloud Software Group (Citrix) für diese Lizenzart zugelassenen Handelspartner.Die Citrix Virtual Apps and Desktops (CVAD) Lösung stellt die gesetzte Virtualisierungsumgebung an der MHH dar und wird in diesem Zusammenhang sowohl für die Bereitstellung von VDI-Umgebungen als auch für Applikations- und Terminalserverlösungen genutzt. Besonders im klinischen Umfeld eines KRITIS-Hauses ist die Citrix-Technologie integraler Bestandteil der sicheren, stabilen und effizienten Bereitstellung von Anwendungen und Daten für die medizinischen Fachkräfte.Ein Umstieg auf eine alternative Virtualisierungsumgebung würde im Kontext eines KRITIS-Hauses wie der MHH mit erheblichen Herausforderungen verbunden sein, die sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht nicht zu vernachlässigen sind.
Preis
Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber: keine