Ausgangssituation und Liegenschaftsbetrachtung Das Lehr- und Institutsgebäude I02 wurde 1969 errichtet und bedarf einer umfassenden Sanierung sowohl des Hochbaus als auch der technischen Gebäudeausrüstung. Die MHH geht bei einer unveränderten Nutzung des Gebäudes von einer weiteren wirtschaftlichen Nutzungsdauer von ca. 20 -30 Jahren aus. Dieser Ausblick rechtfertigt eine hohe Investition in das nunmehr über 50 Jahre alte Gebäude, welches als vorklinisches Lehrgebäude auch für die weitere Entwicklung des Standortes der MHH an einer perfekten Stelle steht. Die Sanierung des Gebäudes wird durch verschiedene Einzelmaßnahmen realisiert, die weitgehend bei laufendem Betrieb der jeweils nicht betroffenen Bereiche stattfinden können. In dieser Maßnahme sollen der Mikroskopiersaal einschl. der technischen Ausrüstung saniert und damit auch an die Anforderungen der zukünftigen Lehre angepasst werden. Weiterhin soll die Anatomische Sammlung verlegt werden. Im Rahmen dieser Verlegung sollen die vorhandenen Wandschränke und Spinde erneuert werden und neue Sicherheitstüren zum Präpariersaalbereich eingebaut werden.
Für diese Maßnahme werden Planungsleistungen benötigt, welche in folgende Lose aufgeteilt sind: Los-Nr. 1 ObjektplanungLos-Nr. 2 Tragwerkplanung Los-Nr. 3 Bauphysik Los-Nr. 4 TGA (Anlagengruppe 1,2,3 u. 8) Los-Nr. 5 Elektro (Anlagengruppe 4 u. 5)
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nach den folgenden angeführten Zuschlagskriterien und Bewertungsparametern mit Bezug zum Auftragsgegenstand:
Wertungskriterien sind: Honorar: 40% Qualität des Personals und Büroorganisation: 30% Fachliche Leistungskriterien - Konzept Terminmanagement/ Konzept Herangehensweise Terminmanagement: 30%
Zur Beschreibung der detaillierten Vorgehensweise bei der Prüfung und Bewertung der Angebote wird verwiesen auf das Dokument "VergabeInfos xxxxxx .pdf"
Es handelt sich hier um die Fortführung des Vergabeverfahrens VV 2025/702/8233 (Kennung des Verfahrens: fd27f000-ec5e-4861-951f-cc1d26180e74 bzw. Nummer der Bekanntmachung 332723-2025)Zu diesem Vergabeverfahren ist eine Rückversetzung mit Aufforderung zur erneuten Angebotsabgabe erforderlich. Dies kann aktuell elektronisch über das Vergabemanagementsystem leider nur über das Öffnen einer neuen Vergabeakte erfolgen.
Einige Vergabeunterlagen wurden überarbeitet.Eine Übersicht hierzu finden sie in den Vergabeunterlagen (hier: Anlage "I02B2327_Übersicht-Dokumente-für-neue-Veröffentlichung_2.0.xlsx)"
Aus dem vorstehenden Gründen kann in diesem Fall mit Bezug auf VgV §15 Abs. 3 ein beschleunigtes Vergabeverfahren durchgeführt werden, da diese als Rückversetzung in die Phase der Angebotsabgabe mit Bezug auf das bereits durchgeführte Vergabeverfahren durchgeführt wird. Aus diesem Grund wird eine Angebotsfrist von 15 KT angesetzt.
Siehe Anlage "Bau - BVB Besondere Vertragsbedingungen MHH - Nachhaltige Beschaffung"
Anlage 5 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und GleichstellungAnlage 1 Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG)
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir behalten uns vor, nur von Bietern der engeren Wahl fehlende Unterlagen / Vorlagen nachzufordern.
Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass bereits jetzt geplante Nachunternehmer in dem Angebotsdeckblatt CSX51, Seite 2 von Ihnen anzugeben sind. Bei Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist die Anlage 6 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen auszufüllen und abzugeben. In der Verpflichtungserklärung werden die Drittunternehmen aufgefordert, für die zu erbringende Leistung, auf die sich der Bieter bzgl. der wirtschaftlichen und/oder technischen Leistungsfähigkeit in diesem Verfahren stützt, eine Bestätigung abzugeben
Folgende Anlagen sind für Nachunternehmer MIT Eignungsleihe zusätzlich zur Anlage Nr. 6 einzureichen:- Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft- Anlage 2 Referenzen- Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG- Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen- Anlage 8 Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022- Anlage 9 Vertraulichkeitserklärung MHH- Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Folgende Anlagen sind für Nachunternehmer OHNE Eignungsleihe einzureichen:- Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft- Sofern durch den Nachunternehmer Leistung gemäß § 4 Abs. 1 u. 2 NTVergG erbracht werden, ist hier:- Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 u. 2 NTVergG- Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen- Anlage 9 Vertraulichkeitserklärung MHH
Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft
Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen
Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
Anlage 6 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Anlage 7 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen
Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Eintragung in Architekten-/ Ingenieurkammer. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Nachweise eines Hochschulabschlusses und im weiteren durch den Nachweis der Eintragung in der Architekten-/ Ingenieurkammer.
Haftpflichtversicherung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Nachweise eines Hochschulabschlusses und im weiteren durch den Nachweis der Eintragung in der Architekten-/ Ingenieurkammer.
Es gelten die Bedingungen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere wird verwiesen auf den Vertragsentwurf sowie die Vertragsanlage Anl1-1_Allgemeine Vertragsbestimmungen.
Sicherheit für Vertragserfüllung:Es gelten die Bedingungen aus Anl1-1_Allgemeine Vertragsbestimmungen.Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen:- Anlage 8 Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022- Vertraulichkeitserklärung MHH ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Vertraulichkeitserklärung MHH - Informationssicherheit- CSX 51 - Angebotsdeckblatt ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): CSX 51 - Angebotsdeckblatt - Anlage 14 Los 1 VM2-3_vorläufige Honorarberechnung_2.0 ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Anlage 14 Los 1 VM2-3_vorläufige Honorarberechnung_2.0- Anlage 14a Los 1 Preisblatt_Stundenlohnarbeiten_2.0 ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Anlage 14a Los 1 Preisblatt_Stundenlohnarbeiten_2.0- Anlage 14 Los 2 VM4-3_vorläufige Honorarberechnung_2.0 ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Anlage 14 Los 2 VM4-3_vorläu
Objektplanung
Es gibt keine Abweichung von der Eignung für kleinere und mittlere Unternehmen (Verfahren/Sonstiges)
Angabe Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) - Bei dem Bieter müssen mindestens 10 Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) angestellt sein (s. Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Referenzen - Für das Los 1 Objektplanung sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand des Loses vergleichbar sind. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen aus den letzten sieben (7) Jahren (Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (a) Teil des Planungsgegenstands: min. 1 Referenz "Bauen im Bestand" (b) Art des Objekts: (c) Beginn aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2018, Abschluss aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bis zum Ende der Angebotsfrist (s. Anlage 02 Referenzliste)
Tragwerksplanung
Angabe Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) - Bei dem Bieter müssen mindestens 5 Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) angestellt sein (s. Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Referenzen - Für das Los 2 Tragwerksplanung sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen aus den letzten sieben (7) Jahren (Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (a) Teil des Planungsgegenstands: min. 1 Referenz "Bauen im Bestand" (b) Art des Objekts: (c) Beginn aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2018, Abschluss aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bis zum Ende der Angebotsfrist (s. Anlage 2 Referenzliste)
Bauphysik
Angabe Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) - Bei dem Bieter müssen mindestens 3 Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) angestellt sein (s. Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Referenzen - Für das Los 3 Bauphysik sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand des Loses vergleichbar sind. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen aus den letzten sieben (7) Jahren (Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (a) Teil des Planungsgegenstands: min. 1 Referenz "Bauen im Bestand" (b) Art des Objekts: (c) Beginn aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2018, Abschluss aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bis zum Ende der Angebotsfrist (s. Anlage 02 Referenzliste)
TGA (Anlagengruppe 1,2,3 u. 8)
Angabe Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) - Bei dem Bieter müssen mindestens 8 Mitarbeitende mit einem für die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen relevanten Studienabschluss (Ing., Master, Bachelor) angestellt sein (s. Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Referenzen - Für das Los 4 TGA (Anlagengruppe 1,2,3 u. 8) sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand des Loses vergleichbar sind. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen aus den letzten sieben (7) Jahren (Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (a) Teil des Planungsgegenstands: min. 1 Referenz "Bauen im Bestand" (b) Art des Objekts: (c) Beginn aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2018, Abschluss aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bis zum Ende der Angebotsfrist (s. Anlage 02 Referenzliste)
Elektro (Anlagengruppe 4 u. 5)
Referenzen - Für das Los 5 Elektro (Anlagengruppe 4 u. 5) mindestens 3 Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand des Loses vergleichbar sind. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen aus den letzten sieben (7) Jahren (Leistungsbeginn ab dem 01.01.2018) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (a) Teil des Planungsgegenstands: min. 1 Referenz "Bauen im Bestand" (b) Art des Objekts: (c) Beginn aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2018, Abschluss aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bis zum Ende der Angebotsfrist. (c) Beginn aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2018, Abschluss aller vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bis zum Ende der Angebotsfrist (s. Anlage 02 Referenzliste)