MHH - K20 - Sanierung ZMK - Gewerk: Rollladenarbeiten
Das Gebäude K20 der Zahn-, Mund- und Kieferklinik (ZMK) der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wurde in den 1970er Jahren errichtet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen sechsgeschossigen Baukörper mit zusätzlichem Dachgeschoss für die Technikzentrale. Die Regelgeschosse, die von der Baumaßnahme betroffen sind, werden von unten startend mit U0 und S0 bezeichnet. Aufgrund einer neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZAppro), die am 1.Oktober 2020 in Kraft getreten ist, sind deutlich mehr Phantomkursplätze für die zahnmedizinische Lehre erforderlich. Diesem erhöhten Bedarf soll mit der Sanierung des bestehenden Kurssaals sowie der Schaffung eines neuen Kurssaals Rechnung getragen werden. Der Bereich um den bestehenden Phantomkurssaal S0.1030 im südlichen Teil des Gebäudes wird grundlegend saniert. Neben dem Austausch von Abhangdecke und Bodenbelag werden die Phantomplätze und weiteres medizinisches Gerät sowie Möblierung erneuert. In Teilbereichen werden Wände abgebrochen und neue Leichtbauwände aufgestellt. Dadurch werden neue Räumlichkeiten geschaffen. Aus dem bisherigen Großlabor S0.2070 und angrenzenden Räumlichkeiten im nördlichen Teil des Gebäudes wird der neue Phantomkurssaal mit Nebenräumen geschaffen. Auch hier werden wie im bestehenden Saal Abhangdecke und Bodenbelag ausgetauscht, medizinisches Gerät und weitere Möblierung erneuert. Die Raumstruktur wird durch den Abbruch und Neubau von Wänden etwas kleinteiliger hergerichtet. Besondere Anforderungen an einzelne Räume wie z.B. Schallschutz, Sichtbezüge durch Innenfenster und Wahrung von Privatsphäre durch elektrisch schaltbare Fenster werden berücksichtigt. In beiden Phantomkurssälen wird die Haustechnik und die Elektrik erneuert und an die neuen Anforderungen angepasst. Dafür sind überwiegend Arbeiten im Kellerdeckenbereich erforderlich. Im Zuge der Baumaßnahme findet keine bauliche Erweiterung des Bestandsgebäudes statt. Die vorhandene Raumstruktur wird im Wesentlichen beibehalten. Der Saal 1 soll dem Nutzer am 15.08.2025 übergeben werden. Alle Arbeiten sind bis dahin fertig zu stellen, da es sich hierbei um einen Fixtermin handelt. Der Saal 2 soll dem Nutzer am 01.04.2026 übergeben werden. Alle Arbeiten sind bis dahin fertig zu stellen, da es sich hierbei um einen Fixtermin handelt. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen für das Gewerk Rolladenarbeiten ausgeschrieben. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Raffstore, Wartungsarbeiten, Stunden- und Materialkosten
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Alle Mitteilungen und Fragen des Bieters sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform des Auftraggebers zu stellen. Fragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie innerhalb der oben angegebenen Frist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Alle fristgerecht eingereichten Bieterfragen werden im Rahmen der Gleichbehandlung der Bieter, in Form eines Fragen- und Antwortkatalogs für alle Bieter zeitgleich zur Verfügung gestellt. Achten Sie auf eine anonymisierte Fragenstellung, da Ihre Fragen allen anderen Bewerbern offengelegt werden. Die Vergabestelle wird Fragen und Hinweise zeitnah prüfen und Ihre Antworten kontinuierlich, spätestens gem. vorerwähnter Frist auf der o.g. Vergabeplattform einstellen. Sofern sie sich als Bieterinteressent auf der eVergabe-Plattform für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten sie eine Benachrichtigung. Eine persönliche E-Mail wird nicht versandt. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig im eVergabe-Portal nach Neuigkeiten der Vergabestelle nachzuschauen.
Aufnahme Energie- und geräuscharmer Betrieb/ Energieeffizienz in Leistungsbeschreibung
Anlage 3 und 3a - Tariftreueerklärung gemäß NTVergG
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis Ihnen in digitaler Form als Angebotsaufforderung bereitgestellt wird (GAEB Dateiformat D83 oder X83).Lesen die Datei in Ihr Kalkulationsprogramm ein, ergänzen Sie das Leistungsverzeichnis mit Ihren Angaben (Preisen etc.) und erzeugen eine Angebotsabgabedatei (GAEB Dateiformat D84 oder X84).Stellen Sie die Datei mit den anderen geforderten Unterlagen im Anschluss auf die Plattform ein.
Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben aus VOB/A§ 16a EU beachtet.
Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG
Erfüllung als Forderung mit Bezug auf §6e EU Absatz 6 VOB/A, Nachweis über PQ-VOB oder VHB 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen)
Erfüllung als Forderung mit Bezug auf §6e EU Absatz 6 VOB/A, Nachweis über PQ-VOB oder VHB 124 (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Rückmeldung aus Referenzen und eigenen Aufträgen bzw. Forderung gemäß GWB § 124 Absatz (1), Punkt 7 das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
Keine