Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen dieses Vergabeverfahrens zu überprüfen:
1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2021-2023) (Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben über den Mindestjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021-2023, Umsatz in Bezug auf die mit dem jeweiligen Los des Vergabeverfahrens zu vergebenden Leistungen:
Nachweis eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes mit der Erbringung von Serviceleistungen Dienstreisemanagement (Reisebüro - Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung) - Dienstleistungen als Reisebüro in Höhe von 250.000,- EUR netto bzw. 297.500,- EUR brutto im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021 - 2023
3) Angaben der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben zu den Mitarbeitern/Innen jährlich im Durchschnitt (Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (NTVergG) (Anlage 03 Erklärung zum NTVergG).
6) Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen (Anlage 03a Erklärung zum NTVergG)
Bei Bedarf:
7) Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Anlage 6 Erklärung der Bewerber-Bietergemeinschaft) - falls zutreffend.
8) Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen) - falls zutreffend.
Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Zu 2) Nachweis eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes für Los 1 mit der Erbringung von Serviceleistungen Dienstreisemanagement (Reisebüro - Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung) - Dienstleistungen als Reisebüro in Höhe von 250.000,- EUR netto bzw. 297.500,- EUR brutto im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021 - 2023
zu 3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
3,0 Mio. EUR für Personenschäden- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt.