Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nach den folgenden angeführten Zuschlagskriterien und Bewertungsparametern mit Bezug zum Auftragsgegenstand:
Wertungskriterium je Los Wertigkeitsfaktor
Preis 70 %
Qualität 20 %
Nachhaltigkeit 10 %
Bewertung Angebotspreis:
Die vom Bieter in seinem Angebot abgegebenen Preise haben bis zum Abschluss der Leistungserbringung zu dieser Ausschreibung ihre Gültigkeit.
Die Bewertung des Angebotspreises wird wie folgt berechnet:
Der niedrigste Angebotspreis erhält 100 Punkte und alle folgenden Angebotspreise eine dem prozentualen Abstand zum niedrigsten Preis entsprechend geringere Bewertungspunktzahl, wobei die Bewertungspunktzahl auf zwei Dezimalstellen abgerundet wird. Zugrunde gelegt werden die Angebotspreise ohne Umsatzsteuer.
Wertungskriterium Qualität:
Die Qualität wird anhand der eingereichten Muster bewertet. Bewertungskriterien sind u.a. die Verarbeitung und die Funktionalität der Artikel. Mit dem Angebot sind durch die Bieter je Los 10 Muster je Artikel für eine Testung und Prüfung dem Auftragsgeber vorzulegen. Diese Muster werden getestet und sind Bestandteil der Bewertung der Qualität zum Angebot. Diese sind der Auftraggeberin kostenfrei zur Verfügung gestellt und werden nicht zurückgefordert. Für jedes Kriterium sind maximal 20 Punkte pro Artikel zu vergeben. Es werden maximal je 5 Punkte für Abreißverhalten, Geruch und Funktionalität/Entfalten vergeben und wie folgt bewertet (Anlage 11 Bewertungsmatrix Testung):
- sehr gut 5 Punkte
- gut 4 Punkte
- befriedigend 3 Punkte
- ausreichend 2 Punkte
- mangelhaft 1 Punkte
- ungenügend / nicht bewertbar 0 Punkte
Geforderte Mindeststandards (Ausschlusskriterium):
Im Rahmen der Bemusterung wird der Geruch der Müllbeutel je Position durch 10 unabhängige Mitarbeitende der Medizinischen Hochschule Hannover getestet und bewertet. Die einzelnen Beutel werden eine halbe Stunde nach dem Abrollen / Öffnen der Muster bewertet und ist Teil der Gesamtbewertung.
Eine Gesamtbewertung Geruch mit einem Schnitt von einer durchschnittlichen Bewertung von weniger als 2,50 Punkten führt zum Ausschluss.
Wertungskriterium Nachhaltigkeit:
Die Wertung der Nachhaltigkeit der Belieferung setzt sich aus drei verschiedenen Komponenten zusammen und fließen mit 10 % Anteil in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 30 Punkte erreicht werden. 30 Punkte entsprechen 10 %:
1. Lieferung regenerathaltiger Müllbeutel
Anteil Regenerat / Artikel
- ab 80 % 10 Punkte
- ab 50 % - 79 % 5 Punkte
- ab 20 % - 49 % 0 Punkte
2. ISO Zertifizierung Lieferant / TDL Umweltmanagement
Für die Auslieferung der Produkte an die Auftraggeberin sollten ausschließlich Dienstleister eingesetzt werden, die über ein Umweltmanagementsystem verfügen, das den Anforderungen der ISO 14001 entspricht. Dies ist der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen. Bei Dienstleistern, die über eine Zertifizierung nach ISO 14001 verfügen wird vermutet, dass sie den Anforderungen genügen.
- Vorlage einer ISO Zertifizierung ISO 14001 oder gleichwertig 10 Punkte
- Keine ISO 14001 Zertifizierung oder gleichwertig 0 Punkte
3. Einsatz von Umweltzeichen oder vergleichbaren Gütezeichen
- Einsatz von Umweltzeichen oder vergleichbaren Gütezeichen 10 Punkte
- Kein Einsatz von Umweltzeichen oder vergleichbaren Gütezeichen 0 Punkte