Die Teststellung ist Bestandteil der qualitativen Angebotswertung und dient der praktischen Überprüfung der angebotenen Systeme unter klinischen Einsatzbedingungen innerhalb der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule Hannover. Grundlage der Bewertung ist die im Tabellenblatt "Bewertung Endanwender" hinterlegte Bewertungsmatrix. Die Auftraggeberin führt nach Ablauf der Angebotsfrist mit sämtlichen wertbaren Angeboten eine praktische Teststellung durch.
Nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle verpflichtet sich der Bieter, die Teststellung eigenverantwortlich, unverzüglich und kostenfrei mit dem benannten Ansprechpartner der Auftraggeberin zu koordinieren und durchzuführen. Die Kontaktdaten werden rechtzeitig durch die Vergabestelle mitgeteilt.
Teststellung bei bereits vorhandenen oder bereits erprobten Systemen: Auch für Geräte- oder Systemtypen, die bereits im Bestand der MHH vorhanden sind, dort eingesetzt wurden oder zuvor erprobt worden sind, ist eine vollständige, aktuelle und auf das konkrete Angebot bezogene physische Teststellung durchzuführen. Frühere Einsätze, Erprobungen, Bewertungen oder allgemeine Erfahrungen mit einem Hersteller, einer Systemplattform oder einer Produktfamilie ersetzen die im Vergabeverfahren vorgesehene Teststellung nicht.
Gegenstand der Teststellung ist die vollständig angebotene, wertungsrelevante Systemkonfiguration einschließlich sämtlicher angebotener Endoskoptypen, Video- und Lichtprozessortechnik, Software- und Firmwarestände, freigeschalteter Funktionen, Bildgebungs- und KI-Funktionen, Zubehörteile, Systemintegrationen sowie sonstiger für die Endanwenderbewertung maßgeblicher Komponenten.
Verbindlichkeit der geprüften Systemkonfiguration: Die im Rahmen der Teststellung bereitgestellte und bewertete Systemkonfiguration muss in allen für die Leistungsfähigkeit, klinische Nutzung und Bewertung maßgeblichen Bestandteilen der mit dem Angebot verbindlich angebotenen Konfiguration entsprechen. Die in der Teststellung geprüfte Konfiguration wird im Zuschlagsfall insoweit Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Auftragnehmer hat bei sämtlichen Einzelabrufen Geräte, Komponenten, Endoskoptypen, Zubehörteile, Software- und Firmwarestände, freigeschaltete Funktionen, Bildgebungs- und KI-Funktionen sowie Schnittstellen in der geprüften und angebotenen Ausführung zu liefern und betriebsbereit herzustellen. Abweichungen, der Austausch oder das Weglassen wertungsrelevanter Bestandteile sowie funktionale Einschränkungen sind unzulässig. Dies gilt insbesondere, wenn hierdurch die während der Teststellung festgestellten Eigenschaften, die Erfüllung von Mindestanforderungen oder das Bewertungsergebnis nachteilig verändert werden können.
Ist die geprüfte Ausführung bei einem späteren Einzelabruf aufgrund einer nach Angebotsabgabe eingetretenen Produktabkündigung, regulatorischen Änderung oder technischen Weiterentwicklung nachweislich nicht mehr lieferbar, darf nur eine Nachfolge- oder Ersatzkonfiguration bereitgestellt werden, die mindestens gleichwertig ist, sämtliche Mindestanforderungen weiterhin erfüllt, vollständig kompatibel ist und die in der Teststellung bewerteten Eigenschaften und Funktionen ohne Verschlechterung aufweist. Der Auftragnehmer hat die Nichtverfügbarkeit und die vollständige Gleichwertigkeit vor Lieferung prüffähig nachzuweisen. Der Einsatz der abweichenden Konfiguration bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MHH; Mehrkosten entstehen der MHH hierdurch nicht. Gesetzliche und vertragliche Rechte der MHH bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
Sämtliche wertbaren Angebote werden anhand derselben veröffentlichten Bewertungsmatrix sowie nach denselben Bewertungsmaßstäben, Gewichtungen und Dokumentationsanforderungen bewertet. Aus der bereits bestehenden Nutzung, Erprobung oder Bekanntheit eines Systems dürfen weder positive noch negative Zusatzpunkte, Vermutungen oder sonstige Bewertungsvorteile beziehungsweise -nachteile abgeleitet werden. Maßgeblich sind ausschließlich die während der jeweiligen Teststellung erhobenen und dokumentierten Erkenntnisse.
Sofern einzelne Komponenten der konkret angebotenen Konfiguration bereits bei der MHH vorhanden sind, kann die Vergabestelle nach vorheriger Abstimmung zulassen, dass diese aus organisatorischen Gründen in die Teststellung einbezogen werden. Dies entbindet den Bieter nicht von seiner Verantwortung, die vollständig angebotene wertungsrelevante Konfiguration während des festgelegten Testzeitraums betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Bieters auf die Nutzung vorhandener Geräte oder Komponenten besteht nicht.
Die Teststellung findet in der Klinik für Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule Hannover (Gebäude K05, Ebene 02) statt. Der Testzeitraum beträgt in der Regel 10 bis 14 Kalendertage je Bieter. Der genaue Zeitrahmen für Anlieferung, Aufbau, Einweisung, Testbetrieb, Abbau und Rücktransport wird durch den Auftraggeber festgelegt, um den laufenden klinischen Betrieb sicherzustellen.
Die Teststellung umfasst mindestens:
- die Lieferung der angebotenen Geräte und Systemkomponenten sowie den betriebsbereiten Aufbau vor Ort,
- die Bereitstellung sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Komponenten,
- die Einweisung der Anwender entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen, die Unterstützung während des Testbetriebs sowie den Rückbau und Rücktransport nach Abschluss der Testphase.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Teststellung entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Versicherungs-, Aufbau-, Abbau-, Einweisungs- sowie gegebenenfalls erforderliche Verbrauchsmaterialkosten, werden vom Bieter getragen.
Aufbereitung und RDG-E-Kompatibilität:
Für die Dauer der Teststellung hat der Bieter sicherzustellen, dass die angebotenen Systeme unter den tatsächlichen Aufbereitungsbedingungen der Auftraggeberin validiert betrieben werden können.
Soweit für die Wiederaufbereitung im klinikeigenen Reinigungs- und Desinfektionsgerät für Endoskope (RDG-E) spezielle Adapter, Freigaben, Validierungen, Programme oder Aufbereitungsparameter erforderlich sind, sind diese kostenfrei bereitzustellen.
Die beim Auftraggeber eingesetzten RDG-E-Systeme sind vor Beginn der Teststellung mit den zuständigen Anwenderbereichen abzustimmen.
Datenschutz und Patientensicherheit:
Der Bieter stellt sicher, dass sämtliche zur Teststellung bereitgestellten Systeme vor Auslieferung ordnungsgemäß gereinigt, desinfiziert beziehungsweise entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbereitet wurden.
Nach Abschluss der Teststellung und vor Rücktransport der Geräte sind sämtliche während des Testbetriebes lokal gespeicherten Patienten-, Untersuchungs- oder Bilddaten vollständig und datenschutzkonform zu löschen.
Die Löschung hat unwiderruflich und entsprechend den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gegebenenfalls weiterer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zu erfolgen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Datenlöschung schriftlich zu bestätigen.
Durchführung der Endanwenderbewertung:
Die Bewertung der Teststellung erfolgt durch eine vom Auftraggeber benannte interdisziplinäre Anwendergruppe.
Die Anwendergruppe setzt sich insbesondere aus Vertretern des ärztlichen Dienstes, der Endoskopieassistenz und der Endoskopieaufbereitung zusammen.
Die Endanwenderbewertung erfolgt als moderierte Teambewertung. Eine individuelle Einzelbewertung sämtlicher Anwender sowie eine anschließende Mittelwertbildung sind nicht vorgesehen.
Die Mitglieder der Anwendergruppe bewerten die einzelnen Kriterien gemeinsam auf Grundlage der vorgegebenen Bewertungsmatrix. Das Ergebnis wird in einem gemeinsamen Bewertungsbogen dokumentiert und Bestandteil der Vergabeakte.
Bei unterschiedlichen Einschätzungen innerhalb der Anwendergruppe erfolgt eine gemeinsame fachliche Bewertung und Konsensfindung. Wesentliche Besonderheiten oder abweichende Einschätzungen werden ergänzend im Bemerkungsfeld dokumentiert.
Für sämtliche Bieter gelten identische Testbedingungen hinsichtlich der folgenden Aspekte:
- Testdauer,
- Bewertungsmethodik,
- Bewertungsmatrix,
- Bewertungsmaßstab,
- Gewichtungsmodell und
- Dokumentationsanforderungen.
Nachträgliche Änderungen der Bewertungskriterien, Gewichtungen oder Bewertungsmaßstäbe sind ausgeschlossen.
Verweigert ein Bieter die von der Vergabestelle angeforderte vollständige Teststellung oder stellt er die konkret angebotene, wertungsrelevante Systemkonfiguration einschließlich sämtlicher für die Endanwenderbewertung erforderlicher Komponenten, Funktionen, Softwarestände, Freischaltungen, Zubehörteile und Schnittstellen nicht innerhalb der festgelegten angemessenen Frist vollständig, funktionsfähig und betriebsbereit zur Verfügung, wird das Angebot ausgeschlossen, sofern infolgedessen eine vollständige und mit den übrigen Angeboten vergleichbare Bewertung anhand der veröffentlichten Bewertungsmatrix nicht möglich ist.
Dies gilt auch, wenn einzelne für mindestens ein Bewertungskriterium erforderliche Komponenten oder Funktionen fehlen, nicht dem Angebot entsprechen oder während des vorgesehenen Testzeitraums nicht in bewertbarem Umfang zur Verfügung stehen. Von einem Ausschluss wird nur abgesehen, wenn der festgestellte Mangel ohne Änderung der angebotenen Systemkonfiguration, ohne Austausch oder Nachbesserung wertungsrelevanter Angebotsbestandteile, ohne Verlängerung oder Wiederholung der Teststellung und ohne Beeinträchtigung der Gleichbehandlung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten kurzen Frist vollständig behoben werden kann. Vorübergehende technische Störungen während der Teststellung führen nicht zum Ausschluss, soweit sie unverzüglich behoben werden, eine ordnungsgemäße und vergleichbare Bewertung sämtlicher Kriterien weiterhin möglich bleibt und dem Bieter hierdurch kein zusätzlicher Test- oder Bewertungsvorteil entsteht.