Feuerwehrfahrzeug - SG Nienstädt - LF 10
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieteranfrage feuerwehrtechnische Beladung Datum: 09.01.2026 - 13:57 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte eine Bieterfrage, deren Beantwortung zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt wird:

1)
unter Pos.2.3 fordern Sie eine Mittelschaumpistole M4, Storz B. Bitte beachten Sie, dass seitens Hersteller dieses Modell nur in Storz C lieferbar ist.
Dürfen wir Ihnen die Mittelschaumpistole in Storz C liefern?

2)
Unter Pos.J.6 ist eine Feuerpatsche in rot aufgeführt, allerdings ohne Mengenangabe unter Spalte "Liefern und Lagern".
Soll die Pos. J.6 angeboten werden und wenn ja, welche Menge?

Zu 1)
Wir würden den Storz-C-Abgang akzeptieren. Dies stellt für uns kein entscheidendes Kriterium dar.

Zu 2)
Wir würden zwei Feuerpatschen benötigen.


Mit freundlichen Grüßen

Der Landrat
Im Auftrag

Dominic Böhme

Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle

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Betreff: Bieterfrage Standrohr, Frist zur Einreichung von Bieterfragen Datum: 19.12.2025 - 11:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte eine Bieterfrage, deren Beantwortung zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt wird:

Sie fordern in Ihrer Leistungsbeschreibung an Pos. 3.11 ein Standrohr 2B mit integriertem Systemtrenner. Nach intensiver Marktrecherche haben wir nur Standrohre 2B mit integrierten Rückflussverhinderern inkl. Belüftungsventilen zur Vermeidung von Unterdrücken gefunden. Fest verbaute Systemtrenner gibt es an den Abgängen für Trinkwasserstandrohre.

Darf stattdessen ein Standrohr mit 2 B-Abgängen und 2 Systemtrennern von AWG geliefert werden?

Antwort:

Es darf ein Hydrantenstandrohr 2×B mit integriertem Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter geliefert werden.


Zusätzlicher Hinweis:
Bei der Verlängerung der Angebotsfrist erfolgte im System keine Anpassung der Frist zur Stellung von Bieterfragen. Bitte lassen Sie uns diese bis spätestens 20. Januar 2026 zukommen. Eine Beantwortung erfolgt dann bis spätestens 23.12.2026.


Mit freundlichen Grüßen

Der Landrat
Im Auftrag

Dominic Böhme

Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle

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Betreff: AW: Bieterfragen Datum: 18.12.2025 - 16:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Bieternachricht sind Fragen eingegangen, die zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern beantwortet werden:

Pos. 1.2.3. Geräteräume
> Lieferung und Montage einer Fahrverriegelung bei offenen Auftritten und Staukästen und hochgefahrenem Lichtmast. Zusätzliche optische und akustische Anzeige in der Fahrzeugkabine bei Lösen der Handbremse oder Einlegen einer Fahrstufe. Betrieb des Fahrzeugmotors muss bei offenen Auftritten und Staukästen taxt hochgeklapptem Lichtmast möglich sein.

Hinweis:
Der Einbau einer Fahrverriegelung ist so nicht möglich. Ist alternativ eine optische und akustische Warnung im Fahrerhaus über Kopplung der Handbremse möglich?

Antwort:
Das wird so akzeptiert.


1.3 Lackierung
> Lackierung - vordere Stoßstange, Radläufe und Stoßfänger in Weiß, mit transparenter Folie geschützt

Hinweis:
Nach dem Leistungsverzeichnis soll die Stoßstange auch mit transparenter Folie beklebt werden soll. Üblich sind nur die Einstiege und Radläufe. Ist das ausreichend?

Antwort:
Die Stoßstange ist nicht zu bekleben. Akzeptiert wird lediglich Einstiege und Radläufe .

> Weitere Designs werden vom Auftraggeber beigestellt.

Hinweis:
Welche Designs in Art und Ausführung werden konkret beigestellt?

Antwort:
Der Auftraggeber stellt das Cooporate Design der SG Nienstädt (nach Fahrzeugseiten, De-signentwurf) für die Beklebung zur Verfügung. Details müssen dann am konkreten Fahrzeug festgelegt werden.


2.1 Standardbeladung
> Erhält ein Bieter den Zuschlag für beide Lose (Los 1 und Los 2), steht es ihm frei, die Beistellung der Ausrüstung unter Los 2 selbst anhand seines Fertigungsplans für das Fahrzeug selbst zu koordinieren.
Erhält ein Bieter für das Los 2 den Zuschlag, der nicht Auftragnehmer für das Los 1 wird, so hat er die zu liefernde feuerwehrtechnische Beladung unter Los 2 so zu liefern, dass der die Ausrüstung entsprechend des Montageplans des Auftragnehmers unter Los 1 rechtzeitig zur Verfügung steht. Bindend ist hier der genannte Bereitstellungstermin für die Ausrüstung, der im Angebot jedes Bieters unter Los 1 genannt werden muss. Die zu liefernde feuerwehrtechnischen Beladung unter Los 2 ist 4 Wochen vor dem genannten Termin frei Verwendungsstelle (Montageort des Auftragnehmers Los 1) zur Verfügung zu stellen. Der Liefertermin und der Lieferort werden nach Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Los 1 zur Verfügung gestellt. Für die Transport- und Verpackungskosten hat der Bieter Los 2 eine Pauschale einzurechnen.
Der Auftragnehmer Los 1 verpflichtet sich, die zu liefernde feuerwehrtechnischen Beladung unter Los 2, ab 4 Wochen vor dem, durch ihn im Angebot zu nennenden Beistellungstermin, für den Auftraggeber kostenfrei zu lagern und zu versichern und mit dem Fahrzeug auszuliefern.

Hinweis: Diese Formulierung ist unverständlich. Wird hier in einzelnen Losen vergeben, oder im Gesamtlos?

Antwort:
Die Regelung in Ziffer 2.1 "Standardbeladung" ist losbezogen zu verstehen und bezieht sich ausschließlich auf die Vergabe der Lose 1 und 2, nicht auf eine weitere Unterteilung innerhalb eines Loses. Erhält ein Bieter den Zuschlag für beide Lose, kann er die Beistellung der Beladung aus Los 2 eigenständig anhand seines Fertigungsplans koordinieren. Erhalten unterschiedliche Bieter den Zuschlag für Los 1 und Los 2, hat der Auftragnehmer von Los 2 die Beladung spätestens 4 Wochen vor dem vom Auftragnehmer Los 1 genannten Bereitstellungstermin frei Verwendungsstelle (Montageort Los 1) anzuliefern.


Zusätzlicher Hinweis:
Vereinzelt sind Bieterfragen eingegangen, die individuelle Lösungen im Hinblick auf die Erfüllung des Leistungsverzeichnisses betreffen und Kalkulationsrelevanz haben. Diese werden auch nur individuell beantwortet. Grundsätzlich wird dazu der Hinweis gegeben, dass technisch höherwertige Lösungen auch ohne Rückfrage immer angeboten werden können. Sofern Sie aufgrund von Herstellererfordernissen spezielle Lösungen anbieten möchten oder müssen, wird um Rücksprache gebeten. Diese werden unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung auf die technische Gleichwertigkeit bewertet.


Mit freundlichen Grüßen

Der Landrat
Im Auftrag

Felix Pörtner

Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle

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Betreff: AW: Bieteranfrage Datum: 12.12.2025 - 10:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte eine Bieterfrage, deren Beantwortung zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt wird:

Im Teil B VOL finden sich allgemeine Zahlungsbedingungen (§ 17).
Frage: Da gemäß § 17 VOL/B (bzw. VgV) Anzahlungen grundsätzlich möglich sind, jedoch einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedürfen, bitten wir zur Vermeidung von Angebotsabweichungen um Bestätigung der vorgesehenen Zahlungsmodalitäten.
Für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs entsteht ein erheblicher Vorfinanzierungsaufwand (u. a. für Fahrgestell, Aggregate und Materialien). Diese Vorfinanzierung verursacht Kosten, die bei einer vollständigen Zahlung erst nach Lieferung preissteigernd wirken würden.
Um Ihnen ein besonders wirtschaftliches Angebot unterbreiten zu können, bitten wir daher um Prüfung, ob folgende Zahlungsbedingungen zugelassen werden können:

Vorgeschlagene Zahlungsbedingungen:
- Fahrgestell: Zahlung bei Eingang mit Eigentumsübertragung
Wir bestätigen, dass zum Zeitpunkt des Geldeingangs die Eigentumsübertragung auf den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber ist damit uneingeschränkt Eigentümer des Fahrzeugs, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Lieferanten. Auf Wunsch übermitteln wir den Fahrzeugbrief unmittelbar oder verwahren ihn bis zur Fertigstellung des Aufbaus.
- Aufbau:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Rohbauabnahme
- Restzahlung nach Fertigstellung
- Zahlungsziel: 30 Tage

Sollte eine Zahlung erst nach vollständiger Lieferung bzw. gegen Bürgschaft vorgesehen sein, müssten wir eine entsprechende Zwischenfinanzierung einkalkulieren. Wir bitten daher um Prüfung, ob die oben genannten Zahlungsbedingungen zugelassen werden können.

Leistungsbeschreibung LF 10:
Pos. 1.6.1: Gefordert wird eine Wasserzuführungsregulierung.
Frage: Eine automatische Wasserzuführungsregulierung ist aufgrund des Trinkwasserschutzes nicht mehr zulässig.
Wird eine automatische Regelung des Tankfüllstandes als gleichwertig akzeptiert?
Hierbei öffnet sich die Tankfüllleitung automatisch, wenn der Tankinhalt einen definierten Wert unterschreitet und schließt diese, sobald der Tank vollständig gefüllt ist.


Antwort:

Der Auftraggeber teilt mit, dass den vorgeschlagenen Zahlungsbedingungen entsprochen wird.

Bezüglich der Position 1.6.1 teile ich Ihnen mit, dass die Lösung zur Wasserzuführungsregulierung ebenfalls den Anforderungen entspricht und akzeptiert wird.



Mit freundlichen Grüßen

Der Landrat
Im Auftrag

Dominic Böhme

Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Zahlungsmodalitäten Datum: 12.12.2025 - 10:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte eine Bieterfrage, deren Beantwortung zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt wird:

Bei einer ersten Prüfung Ihrer Ausschreibungsunterlagen haben wir auch die von Ihnen gewünschten Zahlungsbedingungen geprüft.
Leider konnten wir nicht zweifelsfrei feststellen, ob Anzahlungen zulässig sind. Da der §17 der VOL/B (VgV) Anzahlungen zwar grundsätzlich zulässt, jedoch die explizite Vereinbarung dieser vorschreibt, möchten wir Sie, zur Vermeidung von Abweichungen unseres Angebots, bitten, die genauen Zahlungsbedingungen zu bestätigen.
Für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges besteht ein erheblicher Vorfinanzierungsaufwand für Fahrgestell, Aggregate und Materialien. Die Vorfinanzierung verursacht Kosten, die in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Diese Kosten sind aufgrund des langen Zeitraums der Kapitalbindung erheblich.
Wir würden Ihnen gerne ein besonders wirtschaftliches Angebot unterbreiten und bitten deshalb um Prüfung, ob es möglich wäre die Zahlungsbedingungen wie folgt zu ändern:
Fahrgestell:
- bei Eingang mit Eigentumsübertragung
Wir bestätigen vorab, dass zum Zeitpunkt des Geldeingangs die Eigentumsübertragung auf den Kunden erfolgt. Sie sind dann uneingeschränkt Eigentümer des Fahrzeuges ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse des Lieferanten. Direkt im Anschluss senden wir auf Wunsch den Fahrzeugbrief zu oder verwahren ihn bis zur Fertigstellung des Aufbaus.
Aufbau:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Rohbauabnahme
- Rest nach Fertigstellung
Zahlungsziel: 30 Tage"

Antwort:

Hiermit teilt die Samtgmeinde Nienstädt mit, dass Ihrer Bitte entsprochen wird.

Hinweis: Eine seperate Änderung im Dokument entfällt, da die Änderung hier festgehalten wird und die Kommunikation teil des Vergabeverfahrens ist


Mit freundlichen Grüßen

Der Landrat
Im Auftrag

Dominic Böhme

Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Beantwortung Bieterfragen Datum: 28.11.2025 - 10:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte eine Bieterfrage, deren Beantwortung zur allgemeinen Klarstellung allen am Verfahren interessierten Bietern zur Verfügung gestellt wird:

Frage:
Hiermit bitten wir um eine Verlängerung der Angebotsabgabefrist bis zum 30.01.2026.

Antwort:
Bezüglich der Bieterfrage Nr. 3 ("Verlängerung der Angebotsfrist zum 30.01.2026") teilt die Samtgemeinde Nienstädt mit, dass sie der vorgeschlagenen Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 30.01.2026 zustimmen. Die nachfolgenden Fristen, wie zum Beispiel die Bindefrist müsste demnach auch ca. einen Monat verschoben werden

Frage:
Derzeit beträgt unsere Lieferzeit unverbindlich ca. 48 Monate nach Auftragserteilung.

Bitte teilen Sie uns mit, ob sie die vorgenannte Angabe akzeptieren, damit wir Ihnen ein ent-sprechendes Angebot unterbreiten können.

Antwort:
Bezüglich der Bieterfrage Nr. 2 ("Verlängerung der Lieferzeit") teilt die Samtgemeinde Nienstädt Ihnen mit, dass sie der vorgeschlagenen unverbindlichen Lieferzeit von ca. 48 Monaten nicht entsprechen.

Frage:
Darf die Beladung kurzfristig nach Zuschlagserteilung an die Feuerwehr geliefert und berechnet werden?
Falls die Antwort nein lauten sollte, bitten wir hilfsweise um eine Verkürzung der Lieferfrist auf 12 bis maximal 15 Monate ab Zuschlagserteilung. Hierdurch wird Ihnen der bestmögliche Angebotspreis garantiert und es werden Preisspekulationen vermieden.

Antwort:
bezüglich der Bieterfrage Nr. 1 ("Verkürzung der Lieferfrist auf 12 bis maximal 15 Monate ab Zuschlagserteilungen") teilt die Samtgemeinde Nienstädt Ihnen folgendes mit:

Die Lieferfrist wird auf 18 Monate erweitert. Die Lieferung der Ware erfolgt in Abstimmung mit dem Lieferanten des Los 1 an den dort vorgesehenen Lieferort. Die Rechnungsstellung kann unter Vorlage des Abliefernachweises erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen

Der Landrat
Im Auftrag

Dominic Böhme

Landkreis Schaumburg
Hauptamt - Vergabestelle

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