Die Samtgemeinde Sachsenhagen plant den Neubau der Feuerwehr in Sachsenhagen / Auhagen. Hierfür wird die Fachplanung für die technische Gebäudeausstattung ausgeschrieben.
Vergeben wird die Fachplanung für die Haustechnik in den Gewerken Heizung - Lüftung - Sanitär und Elektroinstallation für die Leistungsphasen 1 bis 9.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Versand der Mitteilungen nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Weg.
siehe Beschreibung des Planungs- und Bauvorhabens
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bie-tergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hogeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
Das Vergabeverfahren wird im Namen und im Auftrag der Samtgemeinde Sachsenhagen durchgeführt. Die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg ist hierbei nur beratend und als ausführende Stelle tätig.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Gem. § 124 Abs. 2 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Einzureichende Unterlagen:- Berufshaftpflichtbescheinigung (mittels Dritterklärungbei Angebotsabgabe vorzulegen): Es ist ein Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Die Versicherungsummen müssen mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden, 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden betragen. - Jahresumsatz (mittels Eigenerklärung bei Angebotsabgabe vorzulegen): Es ist der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bereichen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind anzugeben.
Einzureichende Unterlagen:- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Es sind Nachweise über die ordnungsgemäße Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben.- Gesetzliche Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Erklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB abzugeben.- Nachunternehmereinsatz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist zudem anzugeben, ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche zu benennen.- Personalstand ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu erbringen.- Referenzen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen vorzulegen. Im Einzelnen werden daran folgende Kriterien gestellt:- Anrechenbare Kosten der Referenzobjekte (KG 400) mind. 500.000 EUR (netto)- Bei zwei Referenzen mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI)- Bei einer Referenz mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI)- Eine der Referenzen muss ein Gebäude der kommunalen Daseinsvorsorge (Verkehrs- und Beförderungswesen, Krankenhäuser, Sporthallen, Feuerwehr usw.) betreffen- Alle Referenzobjekte müssen nach dem 01.01.2020 abgeschlossen worden sein (= Inbetriebnahme des Objektes).
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