Für die Erweiterung der FTZ in Stadthagen sind Mobilwände zu liefern unf montieren.
Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Preis
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Vergabeportal https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do zum Download bereit.
Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal beantwortet und unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers allen Bewerbern sichtbar gemacht.
Für die Rechnungsstellung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten der Übermittlung zur Verfügung:-E-Mail-Das Nds. Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) - weitere Informationen finden Sie unter https://www.schaumburg.de/erechnung
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.