Die Samtgemeinde Eilsen beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Grunschule Heeßen. Es werden Abbruch- und Rückbauarbeiten sowie Schadstoffsanierungsarbeiten ausgeschrieben.Im Falle der Beauftragung ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% vorzulegen. Im Falle der Beauftragung ist die Urkalkulation vorzulegen. Sämtliche Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden abgelehnt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es werden Abzüge in Höhe von 0,25 % brutto für die Bauleistungsversicherung und 0,15 % netto für die Baubeschilderung vorgenommen.
Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ausführungsbeginn ist spätestens 3 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Die Arbeiten sind in der 51. KW 2025, spätestens am letzten Werktag dieser KW zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen).
Es handelt sich um ein komplett im Betrieb befindliches Schulgebäude. Infolge des Zeitverlaufs wird hier die Notwendigkeit für ein beschleunigtes Verfahren gesehen.
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hogeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
Das Vergabeverfahren wird im Namen und im Auftrag der Samtgemeinde Eilsen durchgeführt. Die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg ist hierbei nur beratend und als ausführende Stelle tätig.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 (Russlandbezug) abzugeben.
Gesetzliche Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB abzugeben.
Insolvenz und Liquditation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung (mittels Eigenerklärung im Formblatt 124) über den Bestand von Insol-venzverfahren und Liquidation abzugeben.
Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bereichen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind anzugeben.
Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist anzugeben (CSX 51, VVB 233 oder Nachunternehmerverzeichnis), ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche zu benennen.
Personalstand_Bau (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Es ist ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu erbringen.
Referenzen_Bau (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Es sind drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (mit den in der Eigenerklärung zur Eignung benannten Informationen) vorzulegen, die in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum erbracht wurden.
Registereintragung_Bau (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist (mittels Eigenerklärung im Formblatt 124) über die Eintragung ins Handelsregister, die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer zu informieren.
Auf Anforderung sind Nachweise (mittels Dritterklärung) über die entsprechenden Registereintragungen vorzulegen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Es sind Nachweise über die ordnungsgemäße Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
TRGS-Zertifikate für Asbest, PCB und KMF (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es sind (mittels Dritterklärung) nachfolgende Zertifikate mit dem Angebot vorzulegen:- TRGS 519- TRGS 521- TRGS 524
5% Vertragserfüllungsbürgschaft.
Einzureichende Unterlagen:- Mindestentgelte ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen zu Mindestengelten und tariflichen Vorgaben, sofern vorhanden (§ 4 NTVergG).- Nachweis von Produkteigenschaften ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Die Eigenschaften des angebotenen Produkts ist durch Datenblätter/Produktinformationen nachzuweisen, die dem Angebot beizufügen sind.Sofern ein Richtprodukt vorgeschlagen wird, ist ein Nachweis nur erforderlich, wenn ein vergleichbares Produkt angeboten wird.