Für die Erweiterung und den Umbau der IGS Schaumburg werden Zimmererarbeiten für das Trafogebäude ausgeschrieben.
Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Leistungsbeginn: 09.06.2025Leistungsende: In Abstimmung mit dem Fachamt
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bie-tergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hogeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die dortige Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Gem. § 124 Abs. 2 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 GWB
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Einzureichende Unterlagen:- Jahresumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bereichen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind anzugeben.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben.- Gesetzliche Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Erklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB abzugeben.- Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist zudem anzugeben, ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche zu benennen.- Personalstand (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu erbringen.- Referenzen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen vorzulegen, die in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum erbracht wurden. - Registereintragungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Es sind Nachweise über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen: - Nachweis von Produkteigenschaften (mit dem Angebot vorzulegen): Die Eigenschaften des angebotenen Produkts ist durch Datenblätter/Produktinformationen nachzuweisen, die dem Angebot beizufügen sind.Sofern ein Richtprodukt vorgeschlagen wird, ist ein Nachweis nur erforderlich, wenn ein vergleichbares Produkt angeboten wird. - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Es sind Nachweise über die ordnungsgemäße Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.