Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben.
- Gesetzliche Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Erklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB abzugeben.
- Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist zudem anzugeben, ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche zu benennen.
- Personalstand (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu erbringen.
- Referenzen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen vorzulegen, die in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum erbracht wurden.
- Registereintragungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Es sind Nachweise über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.