Ausführungsfristen:
Der Auftragnehmer muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.
Der Auftragnehmer muss innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein Startge-spräch mit dem Auftraggeber, den Auftragnehmer der Fachplanungsleistung Objektplanung sowie ggf. weiteren Fachplanern und weiteren, vom Auftraggeber zu benennenden Beteiligten organisieren und durchführen, in welchem die Termine für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart werden.
Soweit die optionale Weiterbeauftragung der Auftragnehmer mit den Leistungen der Leis-tungsphasen 5 ff. erfolgt, wird die weitere Terminplanung für diese Planungsleistungen nach erfolgter Optionsausübung vereinbart.
Nach dem aktuellen Planungsstand wird eine Fertigstellung des Bauvorhabens und eine Nut-zungsaufnahme zum Herbst 2026 angestrebt. Als Baubeginn ist der September 2025 vorge-sehen. Der Auftragnehmer wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich nach Ver-tragsschluss einen Rahmenterminplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung des Bauvorhabens erarbeiten. Die darin vereinbarten Fertigstellungstermine für die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung werden als Vertragstermin vereinbart und vom Auftragnehmer als vertraglich verpflichtend anerkannt.
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leis-tungsumfang zunächst nur die Leistungen des betreffenden Leistungsbildes bis einschließlich der jeweiligen Leistungsphase 4.
Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht aktuell - d. h. nach aktuellem Planungs- und Erkenntnisstand - vor, in einer dritten Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 zu beauftragen.
Eigene Geschäfts-/Vertragsbedingungen:
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Wer-den solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorge-nommen wurden.
Vorbefassung:
Im Vorfeld des Vergabeverfahrens hat das Architekturbüro Brinkmann Ing., Meeresblickstr. 2, 31556 Wölpinghausen, eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und den Auftraggeber beraten.
Der Auftraggeber geht nicht davon aus, dass es im Falle einer Beteiligung dieser Büros am Vergabeverfahren aufgrund der Vorbefassung zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Vorsorglich werden zum Ausgleich die Arbeitsergebnisse der vorbefassten Büros allen Bewerbern und Bietern dieses Verfahrens als Anlagen zur Leistungsbeschreibung zugänglich gemacht durch und durch eine angemessen lange Frist für die Angebotsabgabe die Möglichkeit gegeben, einen auch nur evtl. bestehenden Informationsvorsprung des vorbefassten Büros auszugleichen.