Übernahme der Trägerschaft und Koordinierung des offenen Ganztags mit einer verlässlichen Betreuung der Schüler*innen in Abstimmung mit der Schule und der Schulträgerin.- Angebot von Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Gewährleistung einer Ferienbetreuung, Bereitstellung von Küchenpersonal für die Mittagsverpflegung.- Personalmanagement und Verwaltung.- Einhaltung der Vorgaben der jeweils gültigen Landesrichtlinien.- Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der Ganztagsträgerschaft.
Die Grundschule Am Jacobiwäldchen ist eine zweizügige Grundschule im ländlichen Raum der Gemeinde Isernhagen. Ab Sommer 2026 lernen in dieser Schule ca. 165 Schülerinnen und Schüler in acht Klassen.Derzeit werden im angrenzenden Gebäude insgesamt 40 Kinder im Hort betreut. Der Hort in Altwarmbüchen wird von der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH betrieben. Darüber hinaus gibt es ein kleineres und kürzeres Betreuungsangebot durch die VHS.Der Hort soll nun an diesem Standort durch ein Ganztagsangebot ersetzt werden. Es ist vorgesehen, den Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 in Zusammenarbeit mit einem externen Kooperationspartner für alle vier Grundschuljahrgänge zu realisieren.In den zur Leistungserbringung vorgesehenen Räumlichkeiten laufen derzeit Baumaßnahmen. Dies betrifft insbesondere den Neubau eines Mensagebäudes für die Mittagsverpflegung. Es ist beabsichtigt, die notwendige Baumaßnahme bis spätestens zu den Sommerferien 2026 zu beenden.
Gegenstand des Auftrages ist die Übertragung der Trägerschaft für den offenen Ganztag beginnend ab dem 01.08.2026 mit verlässlicher Betreuung an der Grundschule Altwarmbüchen sowie die Durchführung von Arbeitsgemeinschaften, die Hausaufgabenbetreuung, die Zubereitung (Regeneration der Speisen nach dem Verpflegungssystem Cook & Chill bzw. Cook & Freeze) und Ausgabe des Mittagsessens (weitere Details unter 3.6) sowie die Ferienbetreuung durch eigenes Personal. Die Ferienbetreuung für Grundschulkinder startet in den Sommerferien am 03.08.2026 jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Ab dem 13.08.2026 beginnt der reguläre Ganztagsschulbetrieb jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.Bereits zum 01.05.2026 ist in der Schule eine Koordinationskraft zur Vorbereitung des Ganztagsbetriebs einzusetzen.Die Übertragung der Trägerschaft für den offenen Ganztag erfolgt im Rahmen eines trilateralen Kooperationsvertrags, wobei die Durchführung der Ferienbetreuung in einem separaten Vertrag zwischen dem Schulträger und dem Kooperationspartner geregelt wird. Die Verträge inkl. Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.Die Ganztags- und Betreuungsangebote ergänzen die verlässliche Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen. Sie sollen zu einer kindgerechten Gestaltung und zur Öffnung der Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld beitragen sowie die Situation von Kindern berufstätiger Eltern/Personensorgeberechtigter oder Alleinerziehenden erleichtern.
Das Ganztagsangebot umfasst die Tage Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr und sieht folgende zeitliche Strukturierung vor.
1./2. Klasse 3./4. Klasse 13:00 - 13:45 Mittagessen Unterricht bzw. Wissens- werkstatt
13:45 - 14:30 Wissens- Mittagessen werkstatt
14:30 1. Abholzeit
14:30 - 16:00 AG AG bzw. AG+ Wissens- werkstatt
16:00 2. Abholzeit
Der Einsatz des Betreuungspersonals ist grundsätzlich bereits ab 12:00 Uhr vorgesehen. Dieser Zeitraum, vor oder nach den vorgegebenen Betreuungszeiten, kann zur Vor- und Nachbereitung der Angebote genutzt werden.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2026 und wird für ein Schuljahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, soweit nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des aktuellen Schuljahres (31. Januar) zum Ende des Schuljahres kündigt. Die Höchstdauer der vertraglichen Zusammenarbeit beträgt 15 Jahre.- Bereits zum 01.05.2026 ist eine Koordinationskraft zur Vorbereitung des Ganztags einzusetzen.- Veränderungen dieses Kooperationsvertrages bedürfen der Zustimmung aller Vertragspartner sowie der Schriftform.
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Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage) ist der Zugang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Zuständige Stelle für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die
Vergabekammer Niedersachsen beimNds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungAuf der Hude 221339 LüneburgFax: 04131/15-2943E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Nachprüfungsanträge können auf dem Postweg eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen: - Als sonstige Unterlagen sind, falls zutreffend, einzureichen: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): -Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen -Erklärung der Nachunternehmen nach § 4 I NTVergG (Tariftreueerklärung) -Verpflichtungserklärung (bei Eignungsleihe) Vordrucke hierfür sind in den Vergabeunterlagen vorhanden. - Auf gesonderte Anforderung sind die in den Vergabeunterlagen vorbehaltenen Nachweise einzureichen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): (Referenzen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc., Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Die Nachweise müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. - Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer zu ergänzen. (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Erklärung zu § 4 I NTVergG (Tariftreue und Mindestlohn) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt in den Vergabeunterlagen enthalten) - Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). - Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Fehlenden Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen (z.B. Konzepte, Eigenerklärungen betreffend die Zuschlagskriterien), dürfen jedoch nicht nachgefordert werden (vgl. § 56 Abs. 2 bis 5 VgV). Fehlen diese Unterlagen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe, dass Ihnen die erforderlichen Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe, dass Sie in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Bescheinigung über Registereintragungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Soweit zutreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Formblatt 1I Unteraufträge und Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen bei Unterauftragsvergabe und/oder Eignungsleihe (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
Formblatt 223 (Preisermittlung) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Zur Aufklärung über die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile werden wir das Formblatt 223 ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 EUR von den in die engere Wahl kommenden Bietern verlangen.
Formblatt 233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich, wenn der Teilnahmeantrag oder das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
Formblatt 235 - Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich bei Eignungsleihe
Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Erforderlich bei Eignungsleihe (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
Formblätter 221, 222 (Preisermittlung) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mind. 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist.
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
Namen der Unterauftragnehmer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Sofern der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist, ist das Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen auf gesonderte Anforderung um die Namen der Nachunternehmen zu ergänzen.
Referenzen (L+D) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Bitte reichen Sie die Urkalkulation auf gesonderte Anforderung in einem verschlossenen Umschlag oder als passwortgeschützte pdf-Datei unter Beigabe des Passworts ein. Die Urkalkulation wird nur geöffnet, wenn dies für die Prüfung der Preise oder - im Auftragsfalle - bei Nachträgen erforderlich ist. Der Umschlag wird im Anschluss wieder verschlossen. Die Urkalkulation darf auch ohne Beisein des Bieters geöffnet werden.
Gemäß § 128 Abs. 1 GWB haben Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.
Dazu gehört insbesondere:-die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,-die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Regelungen.-die Gewährung mindestens derjenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.