Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.
Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten.
Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt.
Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert.
Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann.
Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für
Gebäude und Innenräume (Los 1), Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), Fachplanung der Technische Ausrüstung HLS (Los 3), Fachplanung der Technische Ausrüstung Elektro (Los 4), Fachplanung der Freianlagenplanung (Los 5).
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose.
Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: -Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter können aufgefordert werden die Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.