Gegenstand des Vertrages ist die Verstetigung und Weiterentwicklung der Landespsychiatrieberichterstattung Niedersachsen (LPBE)
- Datenerhebung und -auswertung - Software-Produkt für die Berichterstattung - Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit der Landesstelle für Psychiatriekoordination (LSPK) und MS
Preis
Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.