IAM Polizei NI
VO: VSVgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.07.2025
01.08.2025 11:00 Uhr
04.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
000
Göttinger Chaussee 259
30459
Hannover
Deutschland
DE929
julian.schmitz@it.niedersachsen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung eines Identity & Access Management (IAM)-Gesamtsystems inkl. Integration in die bestehende Systemumgebung der Polizei Niedersachsen.

- 5-jähriger Rahmenvertrag
- IAM-Standardsoftware incl. Softwarelizenzen und Softwarepflege (mit Herstellersupport)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ist der Abschluss eines mehrjährigen Rahmenvertrags (Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI), und einem Unternehmen über eine Grundlaufzeit von fünf Jahren vorgesehen, der optional einseitig durch den Auftraggeber bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden kann; die Höchstdauer von sieben Jahren wird damit nicht überschritten. Aus dem Rahmenvertrag sollen die Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber abgerufen werden.

Der spätere Auftragnehmende ist als Generalunternehmer (GU) für die vollständige Lieferung der Software und den Support verantwortlich.
Darüber hinaus ist er im Falle der Beauftragung für die optional abrufbare Unterstützungsleistung im Rahmen der Implementierung sowie für die optional abrufbare Betriebsunterstützung des IAM-Systems, inkl. der jeweilig notwendigen Projektleitung, verantwortlich.
Um einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb durch den Auftraggeber zu gewährleisten, wird eine One-Tool-Strategie im Bereich Identity und Access Management (IAM) angestrebt. Diese Strategie zielt auch darauf ab, alle wesentlichen IAM-Funktionen (z.B. Workflow-Engine, Rule-Enginee, IdP, zentrales Repository) innerhalb einer einheitlichen Plattform zu konsolidieren. Die One-Tool-Strategie soll auch den Integrationsaufwand und die Komplexität reduzieren und gleichzeitig Sicherheit sowie Transparenz verbessern.
Aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sollen folgende wesentliche Komponenten beschafft werden können:

- IAM-Standard Software inklusive Softwarelizenzen und Softwarepflege:
Der Auftragnehmende liefert eine OnPremise IAM-Standard-Software. Es ist angedacht, dass die IAM-Standard-Software mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung OnPremise betrieben werden kann.
Darüber hinaus stellt der Auftragnehmende dem Auftraggeber die erforderlichen Softwarelizenzen zur Verfügung und bietet im Rahmen der Softwarepflege einen Herstellersupport an.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60

Grundlaufzeit von 5 Jahren. Optional einseitig durch den Auftraggeber bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate verlängerbar

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
30163
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optional: Unterstützungsleistung Ersteinrichtung der IAM-Software:
Die Unterstützungsleistungen zur Erstkonfiguration, Implementierung und Anwendungsanbindung sollen optional aus dem vorliegenden Rahmenvertrag abrufbar sein.
Die Installation und Konfiguration (unter anderem das Workflow- und Life-Cycle-Management) des IAM-Gesamtsystems wird grundsätzlich durch das Betriebsteam IAM der Polizei Niedersachsen in dessen Netzwerkumgebung durchgeführt. Im Falle des Abrufs der o.g. optionalen Unterstützungsleistungen soll er Auftragnehmende den Auftraggeber sowohl bei der Durchführung und Koordination im Rahmen des Projekts unterstützen können, als auch bei der Anbindung der ca. 70 Fachanwendungen der Polizei Niedersachsen an das IAM-System.

Optional: Betriebsunterstützung:
Nach der Übernahme der Konfigurationsleistungen durch das Betriebsteam IAM der Polizei Niedersachsen, wird auch der Betrieb des neuen IAM-Systems selbst durch die Polizei übernommen.
Sollten im Rahmen des Betriebs weitere Unterstützungsleistungen, beispielsweise bei der Anbindung weiterer Fachanwendungen notwendig sein, soll der Auftragnehmende die optionalen Leistungen im Falle des Abrufes ebenfalls erbringen.

Zusätzliche Angaben

Das zu beschaffende IAM-Gesamtsystem soll - neben der Polizei Niedersachsen - auch der Freien Hansestadt Bremen optional zur Verfügung gestellt werden, bzw. soll die Zentrale Polizeidirektion Bremen (ZPD Bremen) die Leistungen im Bedarfsfall aus der zu beschaffenden Rahmenvereinbarung für ihre Systemumgebung abrufen können.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
2.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Verwendung der ITK-Verpflichtungserklärung

Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YT5D1BXKC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterien für verbindliche Angebote ist das Preis-Leistungs-Verhältnis. Hierbei werden die Leistungspunkte zu 70 % und der Preis zu 30 % gewichtet.

2. Verbindliche Erstangebote:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist geforderte und nicht vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerbende von dem weiteren Vergabeverfahren aus-geschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV). Die Bewerbenden haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt (siehe Erklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)).

2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB).

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.

Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag den verlangten Nachweis bei. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichba-ren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag den entsprechenden Nachweis bei. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzu-schließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bankauskunft (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Nachweis hinreichender finanzieller Eigenmittel und der notwendigen Kreditwürdigkeit erfolgt durch Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zuge-lassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Mindestanforderung).
Fügen Sie dem Teilnahmeantrag den entsprechenden Nachweis bei. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Kann von dem Bewerbenden die Bankerklärung aus einem berechtigten Grund i.S.d. § 26 Abs. 2 VSVgV nicht beigebracht werden, so kann der Auftraggeber die Vorlage eines anderen geeigneten Nachweises zulassen. Ein solcher berechtigte Grund liegt nach dem Urteil des Euro-päischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.07.2017 (Az. C-76/16) nur vor, sofern es dem Bewer-benden objektiv unmöglich ist, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise bei-zubringen; insbesondere reichen ein erhöhter Aufwand oder bloße Schwierigkeiten nicht aus.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz (Mindestanforderung nach § 21 Abs. 2 VSVgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Umsatzes des Unternehmens für den durch den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, wobei der jährliche Mindestumsatz im Durchschnitt mindestens 2,0 Millionen Euro (netto) betragen haben muss (Mindestanforderung)

Kann von dem Bewerbenden die Erklärung über den Gesamtumsatz und/oder den Tätigkeits-bereichsumsatz aus einem berechtigten Grund i.S.d. § 26 Abs. 2 VSVgV nicht beigebracht werden, so kann der Auftraggeber die Vorlage eines anderen geeigneten Nachweises zulassen. Ein solcher berechtigte Grund liegt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.07.2017 (Az. C-76/16) nur vor, sofern es dem Bewerber objektiv unmöglich ist, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen; insbesondere reichen ein erhöhter Aufwand oder bloße Schwierigkeiten nicht aus.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (keine Mindestanforderung)

Kann von dem Bewerbenden die Erklärung über den Gesamtumsatz und/oder den Tätigkeits-bereichsumsatz aus einem berechtigten Grund i.S.d. § 26 Abs. 2 VSVgV nicht beigebracht werden, so kann der Auftraggeber die Vorlage eines anderen geeigneten Nachweises zulassen. Ein solcher berechtigte Grund liegt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.07.2017 (Az. C-76/16) nur vor, sofern es dem Bewerber objektiv unmöglich ist, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen; insbesondere reichen ein erhöhter Aufwand oder bloße Schwierigkeiten nicht aus.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Fachkräfte: Qualifizierte Mitarbeitende im Customer-Support (Mindestanforderung nach § 21 Abs. 2 VSVgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Qualifizierte Mitarbeitende mit mind. 5 Jahren Erfahrung im Customer-Support "IAM" (mind. vier VZÄ) (Mindestanforderung)

Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Fachkräfte: Projektleiter mit Erfahrungen im Bereich IAM-Softwareimplementierung (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Projektleiter mit mind. 5 Jahren Erfahrung im Bereich IAM-Softwareimplementierung und mind. 10 erfolgreichen Projektabschlüssen (mind. zwei VZÄ) (keine Mindestanforderung)

Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Fachkräfte: Senior Consultant mit Erfahrungen im Bereich IAM-Softwareimplementierung (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Senior Consultant mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich IAM-Softwareimplementierung und mind. 5 erfolgreichen Projektabschlüssen (mind. drei VZÄ) (keine Mindestanforderung)

Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Fachkräfte: Junior Consultant mit Erfahrungen im Bereich IAM-Softwareimplementierung (keine Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Junior Consultant mit mind. 3 Jahren Erfahrung im Bereich IAM-Softwareimplementierung und mind. 3 erfolgreichen Projektabschlüssen (mind. zwei VZÄ) (keine Mindestanforderung)

Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von ak-kreditierten Stellen in (nicht beglaubigter) Kopie oder alternativ durch Darstellung eines inner-betrieblich implementierten gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems.

Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag den oben genannten Nachweis oder die Darstellungen wie verlangt bei.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Mindestanforderung nach § 21 Abs. 2 VSVgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerbende muss alle nachfolgend aufgeführten Kernkompetenzen nachweisen:

1.a: Durchführung eines Projektes zur Einführung eines IAM im öffentlichen Sektor/in der öffentlichen Verwaltung oder in Anstalten des öffentlichen Rechts/Hochschulen
Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
(für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Projektumsetzung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene
- Einhaltung von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbaren Sicherheitsstandards (z.B. ISO 27001)
- Umsetzung in einer Organisation mit mehreren Fachabteilungen mit differenzierten Berechtigungsanforderungen
- Anwendung von differenzierten Prozessen zur automatischen Provisionierung und De-Provisionierung von unterschiedlichen Typen von Identitäten (z.B. Beamte, Angestellte und Externe)

1.b: Installation und Konfiguration einer IAM-Software innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
(für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- On-Premises-Installation
- Installation und Konfiguration von mindestens 5.000 Identitäten
- Provisionierung von Accounts und Permissions in mindestens 15 Applikationen
- Anbindung von bestehenden Verzeichnisdiensten (z.B. Active Directory, LDAP)
- Direkte Anbindung von kunden-spezifischen Applikationen über API und/oder eine produktspezi-fische Schnittstelle

1.c: Gewährleistung eines mehrstufigen, deutschsprachigen IAM-Supports innerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Staates
Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
(für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Bereitstellung von telefonischem Support in deutscher Sprache
- Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Ticketsystem
- Service-Level-Agreement mit de-finierten Reaktionszeiten
- Bereitstellung von 3rd Level-Support durch den Hersteller

1.d: Konsolidierung und Lieferung einer IAM-Software, mit allen relevanten IAM-Funktionen (z.B. IdP, Worfkflow- und Rule-Engine, wobei IdP, WF- und Rule-Engine dasselbe Repository nutzen) innerhalb einer einheitlichen Plattform
Die nachfolgenden Anforderungen müssen innerhalb der Referenz vollständig und kumulativ erfüllt sein.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
(für alle nachgewiesenen Kernkompetenzen insgesamt mind. 1,5 Mio. Euro, s.u.)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Zentraler Bestandteil des IdPs im IAM-System mit mindestens SSO, OAuth, SAML, SCIMv2
- Eine Workflowengine für mindestens: Berechtigungsprozesse, Rezertifizierungsprozesse, Eskalation und Delegation
- Im Rahmen des IAM-Systems nutzen das IAM (u.a. Workflow- und Rule-Engine) und der IdP dasselbe Repository
- Umsetzung von Richtlinien und Regeln zur Vergabe von Berechtigungen mittels einer automatisierbaren Rule-Engine

Jede der o.g. Kernkompetenzen muss mindestens einmal nachgewiesen werden. Pro Kernkompetenz wird nur eine Referenz gewertet (d.h. insgesamt maximal vier (4) Referenzen). Die vorstehenden Kernkompetenzen können, müssen aber nicht kumulativ innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt werden. Soweit mehrere Kernkompetenzen innerhalb eines Referenzprojektes erfüllt werden, kann dieses Referenzprojekt auch mehrfach angegeben werden.
Eine zahlenmäßige Begrenzung der von den Bewerbenden einreichbaren Referenzen erfolgt nicht. Reicht ein Bewerbender mehr als vier (4) Referenzen ein, so wird der Auftraggeber die aus seiner Sicht jeweils geeignetsten Referenzen auswählen.
Die Referenzprojekte müssen jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Weiterhin müssen die angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung (in Bezug auf Art und Umfang des Projekts) grundsätzlich vergleichbar sein. Die Referenzen gelten dann als vergleichbar, wenn das Gesamtauftragsvolumen aller eingereichten und wertbaren Referenzen (hier: max. vier Referenzen) im Durchschnitt mindestens 1,5 Mio. Euro (netto) beträgt.

Hinweis der Vergabestelle:
Die Anforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen gilt in Bezug auf das geforderte Min-destauftragsvolumen bspw. dann als erfüllt, wenn dieses bei einer (1) eingereichten und wertbaren Referenz 1,5 Mio. Euro (netto), bei zwei (2) eingereichten und wertbaren Referenzen b...

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen im Rahmen der Auswahlkriterien gem. § 21 Abs. 3 VSVgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerben-den. Sind mehr als drei (3) Bewerbende vorhanden, die entsprechend den in der EU-Bekanntmachung sowie in den veröffentlichten Vordrucken genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB, §§ 22, 23 VSVgV erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis drei Bewerbende von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als drei Bewerbende vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerbenden.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden erfolgt anhand gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in Form von weiteren Referenzprojekten (Auswahlkriterien).
Die von den Bewerbenden je weiterem Referenzprojekt erreichten Punkte werden je Bewer-benden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt kann der Bewerbende im Rahmen der Auswahlkriterien maximal 250 Punkte erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird die Rangfolge der Bewerbenden erstellt. Die drei bestplatzierten Bewerbenden werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand auf dem letzten Rang wird dieser entsprechend der Anzahl der Bewerbenden mit Punktegleichheit mehrfach besetzt. In diesem Fall werden mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Bewerbenden können für alle aufgeführten Kernkompetenzen jeweils bis zu zwei (2) weitere Referenzprojekte benennen, mit denen sie den Nachweis zur Erfüllung der entsprechenden Kernkompetenz erbringen:

1.a: Durchführung eines Projektes zur Einführung eines IAM im öffent-lichen Sektor/in der öffentlichen Verwaltung oder in Anstalten des öffentlichen Rechts/Hochschulen
Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Projektumsetzung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene
- Einhaltung von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbaren Sicherheitsstandards (z.B. ISO 27001)
- Umsetzung in einer Organisation mit mehreren Fachabteilungen mit differenzierten Berechtigungsanforderungen
- Anwendung von differenzierten Prozessen zur automatischen Provisionierung und De-Provisionierung von unterschiedlichen Typen von Identitäten (z.B. Beamte, Angestellte und Externe)

1.b: Installation und Konfiguration einer IAM-Software innerhalb der Eu-ropäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
Es können je angegebener Referenz maximal 35 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- On-Premises-Installation
- Installation und Konfiguration von
- Über 25.000 Identitäten
- Ab 5.000 Identitäten
- Unter 5.000 Identitäten
- Provisionierung von Accounts und Permissions in
- Mehr als 50 Applikationen
- Mehr als 15 Applikationen
- Weniger als 15 Applikationen
- Anbindung von bestehenden Verzeichnisdiensten (z.B. Active Directory, LDAP)
- Direkte Anbindung von kunden-spezifischen Applikationen über API und/oder eine produktspezifische Schnittstelle

1.c: - Gewährleistung eines mehrstufigen, deutschsprachigen IAM-Supports innerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Staates
Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Bereitstellung von telefonischem Support in deutscher Sprache
- Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Ticketsystem
- Service-Level-Agreement mit definierten Reaktionszeiten
- Bereitstellung von 3rd Level-Support durch den Hersteller

1.d: Konsolidierung und Lieferung einer IAM-Software, mit allen rele-vanten IAM-Funktionen (z.B. IdP, Worfkflow- und Rule-Engine, wobei IdP, WF- und Rule-Engine dasselbe Repository nutzen) innerhalb einer einheitlichen Plattform
Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Zentraler Bestandteil des IdPs im IAM-System mit mindestens SSO, OAuth, SAML, SCIMv2
- Eine Workflowengine für mindestens: Berechtigungsprozesse, Rezertifizierungsprozesse, Eskalation und Delegation
- Im Rahmen des IAM-Systems nutzen das IAM (u.a. Workflow- und Rule-Engine) und der IdP dasselbe Repository
- Umsetzung von Richtlinien und Regeln zur Vergabe von Berechtigungen mittels einer automatisierbaren Rule-Engine

Pro Kernkompetenz werden nur zwei (2) Referenzen gewertet. Eine zahlenmäßige Begrenzung der einzureichenden Referenzen erfolgt nicht. Reicht ein Bewerbender mehr als zwei (2) Referenzen pro Kernkompetenz (a - d) ein, so wird der Auftraggeber die aus seiner Sicht jeweils geeignetsten Referenzen auswählen.

(Die für die Erfüllung der...

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die von den Bewerbenden je weiterem Referenzprojekt erreichten Punkte werden je Bewerbenden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt kann der Bewerbende im Rahmen der Auswahlkriterien maximal 250 Punkte erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird die Rangfolge der Bewerbenden erstellt.
Die Bewerbenden können für alle aufgeführten Kernkompetenzen jeweils bis zu zwei (2) weitere Referenzprojekte benennen, mit denen sie den Nachweis zur Erfüllung der entsprechenden Kernkompetenz erbringen:

1.a: Durchführung eines Projektes zur Einführung eines IAM im öffent-lichen Sektor/in der öffentlichen Verwaltung oder in Anstalten des öffentlichen Rechts/Hochschulen
Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Projektumsetzung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene
- Einhaltung von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbaren Sicherheitsstandards (z.B. ISO 27001)
- Umsetzung in einer Organisation mit mehreren Fachabteilungen mit differenzierten Berechtigungsanforderungen
- Anwendung von differenzierten Prozessen zur automatischen Provisionierung und De-Provisionierung von unterschiedlichen Typen von Identitäten (z.B. Beamte, Angestellte und Externe)

1.b: Installation und Konfiguration einer IAM-Software innerhalb der Eu-ropäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
Es können je angegebener Referenz maximal 35 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- On-Premises-Installation
- Installation und Konfiguration von
- Über 25.000 Identitäten
- Ab 5.000 Identitäten
- Unter 5.000 Identitäten
- Provisionierung von Accounts und Permissions in
- Mehr als 50 Applikationen
- Mehr als 15 Applikationen
- Weniger als 15 Applikationen
- Anbindung von bestehenden Verzeichnisdiensten (z.B. Active Directory, LDAP)
- Direkte Anbindung von kunden-spezifischen Applikationen über API und/oder eine produktspezifische Schnittstelle

1.c: - Gewährleistung eines mehrstufigen, deutschsprachigen IAM-Supports innerhalb der EU, des EWR oder eines EFTA-Staates
Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Bereitstellung von telefonischem Support in deutscher Sprache
- Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail und Ticketsystem
- Service-Level-Agreement mit definierten Reaktionszeiten
- Bereitstellung von 3rd Level-Support durch den Hersteller

1.d: Konsolidierung und Lieferung einer IAM-Software, mit allen rele-vanten IAM-Funktionen (z.B. IdP, Worfkflow- und Rule-Engine, wobei IdP, WF- und Rule-Engine dasselbe Repository nutzen) innerhalb einer einheitlichen Plattform
Es können je angegebener Referenz maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Auftraggeber (Anschrift)
mit Kontaktdaten Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail)
- Auftragnehmer
- Vertragslaufzeit - Beginn und Ende
(innerhalb der letzten 5 Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist)
- Auftragsvolumen (in Euro, netto)
- Ordnungsgemäße und sachmangelfreie Leistungserbringung
- Projektbeschreibung
- Zentraler Bestandteil des IdPs im IAM-System mit mindestens SSO, OAuth, SAML, SCIMv2
- Eine Workflowengine für mindestens: Berechtigungsprozesse, Rezertifizierungsprozesse, Eskalation und Delegation
- Im Rahmen des IAM-Systems nutzen das IAM (u.a. Workflow- und Rule-Engine) und der IdP dasselbe Repository
- Umsetzung von Richtlinien und Regeln zur Vergabe von Berechtigungen mittels einer automatisierbaren Rule-Engine

Pro Kernkompetenz werden nur zwei (2) Referenzen gewertet. Eine zahlenmäßige Begrenzung der einzureichenden Referenzen erfolgt nicht. Reicht ein Bewerbender mehr als zwei (2) Referenzen pro Kernkompetenz (a - d) ein, so wird der Auftraggeber die aus seiner Sicht jeweils geeignetsten Referenzen auswählen.

(Die für die Erfüllung der Mindestanforderung angegebenen Referenzprojekte werden hier nicht bewertet.)

Die Referenzprojekte müssen jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. - Referenzen im Rahmen der Auswahlkriterien gem. § 21 Abs. 3 VSVgV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Die Bedingungen der Rechnungsstellung werden im Zuge der Angebotsphase veröffentlicht.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerbende)

- Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV (Unterauftragnehmer)

- Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerbende)

- Eigenerklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal

- Erklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russlandsanktionen

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen gem. §§ 22, 24 Lieferkettensorg-faltspflichtgesetz (LkSG)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung