Aufgrund eines geänderten, geschätzten, zukünftigen Bedarfes wurde die Regelung zu den bezugsberechtigte Stellen und dem Höchstwert angepasst.
Aufgrund eines geänderten, geschätzten, zukünftigen Bedarfes wurde die Regelung zu den bezugsberechtigten Stellen weiter eingegrenzt und der Höchstwert entsprechend von 6.000.000,00 Euro auf 3.000.000,00 Euro netto reduziert.