Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten/-systemen des Herstellers Extreme Networks sowie damit verbundene Dienstleistungen
IT.Niedersachsen betreibt umfangreiche Datennetzwerke für die Niedersächsische Landesverwaltung. Diese Netzwerke sind in landesweit verteilten Dienststellen installiert und im Wesentlichen mit Komponenten sowie betriebsunterstützenden Systemen des Herstellers Extreme Networks ausgestattet. Darüber hinaus wird ein herstellerübergreifendes Monitoring- und Analysesystem betrieben.Gegenstand dieses EVB-IT Rahmensystemlieferungsvertrages ist die Lieferung* der nachfolgend beschriebenen Extreme Networks Systeme, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice mit den Serviceleveln Extreme Partner Works (Plus) und Extreme Works (Premier). Es wird der fortlaufende Erhalt der wichtigsten Bestandssysteme mit Servicelevel Extreme Works Premier angestrebt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024") .
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Unternehmensangaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens an.
Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geben Sie den Netto-Gesamtumsatz Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unser Unternehmen hat im Jahr 2024 mindestens zwei Millionen Euro Umsatz mit Extreme Networks Produkten in Deutschland erzielt.
Leistungsspektrum (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum mit Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in einem separaten Dokument (maximal 8 Seiten) dar.
Partnerstatus (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Unser Unternehmen besitzt mindestens den Partnerstatus Extreme Networks "Diamond".Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Servicelevel (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Unser Unternehmen bietet die Servicelevel Partner Works (Plus), Extreme Works (Premier) an.Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Labor und entsprechende Ausstattung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unser Unternehmen verfügt über ein Labor und entsprechende Ausstattung für die Durchführung von Komponenten- und Netzwerk-Funktionstests an durch den Auftraggeber eingesetzten Geräteserien des Herstellers Extreme Networks. Der Komponentenaufbau kann auf Anfrage problembezogen erweitert werden. Gängige Netzwerkmesstechnik zur Datenanalyse muss vorgehalten werden
Labor und entsprechende Ausstattung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreiben Sie Art und Umfang Ihrer Laborumgebung, sowie die Ausstattung hinsichtlich Testmöglichkeiten für LAN, WLAN, NAC und Netzwerkmanagement.
Referenzprojekt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wir bestätigen, dass unser Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens ein NAC-Projekt in einer Größenordnung von min. 10.000 authentisierten Netzteilnehmern mit Komponenten des Herstellers Extreme Networks erfolgreich realisiert hat.Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Referenzprojekt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wir bestätigen, dass unser Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens drei Wireless LAN-Projekte in einer Größenordnung von jeweils min. 70 Access Points (APs) mit Komponenten des Herstellers Extreme Networks erfolgreich realisiert hat.Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Referenzprojekt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wir bestätigen, dass unser Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens drei LAN-Projekte in einer Größenordnung von jeweils min. 2.000 installierten Ports mit Komponenten des Herstellers Extreme Networks erfolgreich realisiert hat.Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Mitarbeiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wir bestätigen, dass alle beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Mitarbeiter Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bestätigen, dass mindestens drei (3) Mitarbeiter unseres Unternehmens die folgenden gültigen Extreme Networks Solution Selling Zertifizierungen besitzen:o Extreme Certified Professional in Solution SellingEin entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen
Mitarbeiter Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bestätigen, dass mindestens drei (3) Mitarbeiter unseres Unternehmens die folgenden gültigen Extreme Networks Solution Design Zertifizierungen besitzen:o Extreme Certified Professional in Solution DesignEin entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen
Mitarbeiter Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bestätigen, dass mindestens drei (3) Mitarbeiter unseres Unternehmens jeweils die folgenden sechs (6) gültigen Extreme Networks Professional Zertifizierungen besitzen:o Extreme Certified Professional in Extreme Switchingo Extreme Certified Professional in Extreme Fabrico Extreme Certified Professional in Extreme Wireless Cloudo Extreme Certified Professional in Extreme Cloud IQ - Controllero Extreme Certified Professional in Extreme Cloud IQ - Site Engineo Extreme Certified Professional in Extreme ControlEin entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen
Einsatz innerhalb von vier Stunden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wir bestätigen, dass unsere beim Kunden eingesetzten Extreme Networks Techniker unter normalen Verkehrsbedingungen jeden Ort in Niedersachsen binnen vier Stunden erreichen können. Ausgenommen sind die Inseln.
Workshops (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unser Unternehmen bietet Workshops nach Bedarf des Auftraggebers für HW und Managementsysteme des Herstellers Extreme Networks an.
Rufbereitschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unser Unternehmen bietet temporäre Rufbereitschaften in Abstimmung mit dem Auftraggeber an.
- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022