Aufgrund der reinen E-Vergabe wird die Submission ohne Teilnahme am Eröffnungstermin durchgeführt.
Die Ergebnisse werden schnellstmöglich nach erfolgter Submission über das Vergabeportal ausschließlich an die Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, versendet.
Schlichtungsvereinbarung
Falls bei der Durchführung dieses Vertrages Streitigkeiten entstehen, ist, bevor das Gericht angerufen wird,
a) zunächst die vorgesetzte Behörde der auftraggebenden Stelle gemäß § 18 Abs. 2 VOB/B anzurufen und bei einem negativen Bescheid
b) ein Bauschlichtungsverfahren bei der Nds. Bauschlichtungsstelle in 30175 Hannover, Ferdinandstr. 3, durchzuführen.
Beide Parteien erklären sich schon jetzt mit einem Bauschlichtungsverfahren
einverstanden.