Grün- und Grauflächenpflege
Grün- und GrauflächenpflegeDiese Ausschreibung beinhaltet alle notwendigen Arbeiten, den Einsatz aller notwendigen Maschinen und Materialien zur Erzielung und Erhaltung einer gepflegten Außenanlage für ein Jahr.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.10.2025 und endet zum 30.09.2029. EineVerlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigendjeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 30.09. eines Jahres gekündigt wird.
Erfüllungsorte gemäß Leistungsbeschreibung
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWBist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Nachforderungen gemäß §56 VgV
Laut GWB
Angaben zu Arbeitskräften (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Einreichung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren
Umsatz des Unternehmens (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Nachweis Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) einer Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssumme (mind.) einzureichen:- 1.500.000 EUR für Sach- und Personenschäden- 200.000 EUR für Vermögensschäden
Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen
Keine besonderen Bedingungen erforderlich