Verfahrensangaben

Rahmenvertrag für Scanarbeiten aus den Archivbeständen des LBEG

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.04.2026
04.05.2026 09:00 Uhr
04.05.2026 09:10 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
03-0253000000-19
Stilleweg 2
30655
Hannover
Deutschland
DE929
Referat ID.3-2
beschaffung@lbeg.niedersachsen.de
+49 511643-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben.

Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben.

Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren.

Bei den Beständen handelt es sich um Unterlagen unterschiedlichen Alters zu geowissenschaftlichen Themen wie zum Beispiel:
- Wissenschaftliche Arbeiten, Berichte und Gutachten
- Geowissenschaftliche Karten (z. B. geologische/hydrogeologische Karten)
- Sonstige geowissenschaftliche Darstellungen (z. B. Profilschnitte, geophysikali-sche Sektionen)
- z. T. handschriftliche Arbeitsunterlagen

Die Digitalisierung umfasst das Scannen der analogen Datenbestände sowie die Erfassung von vorgegebenen Daten zu den Scans in einer Exceltabelle. Bei den Archivstücken handelt es sich zum Teil um schutzwürdige und vertrauliche Unterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stilleweg 2
30655
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Preis für die Gesamtleistung

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYZR91F

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem LBEG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das LBEG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LBEG geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LBEG. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Hinweis: Das LBEG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Information: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben/Unterlagen werden nur im gem. § 56 Abs. 3 VgV zulässigen Rahmen nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.

Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebendem Auftrag entsprechen:

- Erfolgreiche Durchführung von Aufträgen zur Digitalisierung (Scannen inkl. hochwertiger OCR Texterkennung von älteren Dokumentenbeständen)
o In vergleichbarer Menge
o Vergleichbar unterschiedlichen Formaten (DIN A5 - DIN A0, sowie Sonderformate)
o Insbesondere in vergleichbarer unterschiedlicher Qualität entsprechend Leistungsbeschreibung Ziffer 1.1d).

Die vorgelegten Referenzen müssen alle oben genannten Anforderungen in ihrer Gesamtheit erfüllen.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Software
Die Software muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Hochwertige OCR-Software für die Texterkennung (z.B. Abby FineReader, OmniPage oder mindestens gleichwertig),
- Hochwertige Scansoftware (Omni-Scan, Tocosa oder Multidotscan oder mindestens gleichwertig).
Dem Angebot ist eine entsprechende aussagekräftige Beschreibung der eingesetzten Software beizufügen.

Hardware

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine entsprechende aussagefähige Beschreibung der zur Auftragserfüllung eingesetzten Hardware (Scanner-Modelle) beizufügen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Abgabe einer Arbeitsprobe

Für die Sicherstellung einer hohen Qualität der Scans sollen interessierte Bieter ein Archivstück anfordern, welches die verschiedenen Qualitäten des Archivmaterials beispielhaft widerspiegelt. Die Anforderung des Archivstücks erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Landes Niedersachsen.
Das übermittelte Archivstück ist entsprechend den in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen als TIFF-Dateien sowie daraus abgeleitete PDF/A2a-Dateien zu digitalisieren. Die Arbeitsprobe ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote ohne Arbeitsprobe oder Angebote mit Arbeitsprobe, welche von den genannten Anforderungen abweicht, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung