Verfahrensangaben

Bereitstellung von Messergebnissen eines mobilen Mess- und Probenahmesystems einsc...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.01.2026
29.01.2026 14:00 Uhr
29.01.2026 14:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
03-0253000000-19
Stilleweg 2
30655
Hannover
Deutschland
DE929
Referat ID.3-2
beschaffung@lbeg.niedersachsen.de
+49 511643-2656

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90731000-0
90731400-4
90731600-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung von Messergebnissen eines mobilen Mess- und Probenahmesystems einschl. der Systembereitstellung, des laufenden Betriebs und der Gesamtbetreuung des Systems sowie der Laboranalytik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren 2025-07-23/00117 zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE93B

Der Schwerpunkt wird voraussichtlich auf Plätzen in den Landkreisen ROW, VER und HK liegen. Nach jeweils 12 Monaten Messbetrieb ist der Container an einen anderen Stellplatz im unmittelbaren Umfeld eines anderen Erdöl- bzw. Erdgasförderplatz umzusetzen. Der AG hat auf den exakten Aufstellungsort/Stellplatz nur bedingt Einfluss.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE937

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Preis 100 %: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das bezuschlagungsfähige Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei Bieterfragen die in KW 52/2025 und KW1/2026 gestellt werden, nicht immer eine zeitnahe Beantwortung möglich ist.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYZR0KU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem LBEG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das LBEG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LBEG geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LBEG.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Hinweis: Das LBEG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Information: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben/Unterlagen werden nur im gem. § 56 Abs. 3 VgV zulässigen Rahmen nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 2 geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.

Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:

- Nachweis von Erfahrungen im Betrieb von Messcontainern (siehe Anmerkung in Nr. 1 der Leistungsbeschreibung) mit Messystemen für die Messung von Immissionen in Außenluft.

Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie wenigstens die öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zu den Referenzen" ist entsprechend auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Hinweis: Anonyme Referenzen werden nicht bewertet.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.

Die für den laufenden Betrieb der Mess- und Probenahmesysteme, der Laboranalytik und zur Auswertung der Messungen vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:

- Personal mit einschlägiger Ausbildung und Erfahrung bei der Betreuung der für die Auftragserfüllung benötigten Messgeräte bzw. Durchführung der vertragsgegenständlichen Analytik.

Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige Unterlagen für die vom Bieter zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte nachweisen. Aus diesen Nachweisen muss ersichtlich sein, inwieweit die benannten Personen den geforderten Qualifikationen und Anforderungen gerecht werden. Es sind insbesondere auch detaillierte Angaben zu den von der Fachkraft bisher durchgeführten einschlägigen Aufträgen inkl. Nennung des Auf-traggebers, eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstands und den Zeitrahmen aufzuführen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 für das Modul Immissionsschutz für die zu ermittelnden Parameter akkreditiert sein. Eine entsprechende Kopie der einschlägigen Anlagen zur Akkreditierungsurkunde ist den Angebotsunterlagen beizufügen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung Unternehmensangaben" ist gem. § 126b BGB zu zeichnen und dem Angebot beizufügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Kalkulation ist die Teilnahme an einem Ortstermin Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Termine können unter der Mailadresse monitoring@lbeg.niedersachsen.de vereinbart werden.
- Abgegebene Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die gegen eine Auftragsvergabe spricht. Hinweis: Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
- Abgegebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Abgegebene Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung