Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.5)
einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
- Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.6)" ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden;
- Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue);
- Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese dem Angebot beizufügen.
Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Anlage 3.2; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen);
- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.3).