Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Büromöbeln
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.11.2024
21.11.2024 12:00 Ortszeit
21.11.2024 12:15 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Universität Osnabrück
DE154285400
Neuer Graben 29
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
Dezernat 3 (Finanzen)
beschaffungen@uni-osnabrueck.de
0541 969 4789

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39000000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (die Laufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028; keine Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln (fabrikneue Produkte) aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma "ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG" (Heinrich-Assmann-Straße 11, D-49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (die Laufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028; keine Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln (fabrikneue Produkte) aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma "ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG" (Heinrich-Assmann-Straße 11, D-49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.

Die Leistungen des Auftragnehmers werden als Einzelaufträge (Einzelabrufe) auf dieser Rahmenvereinbarung bedarfsbezogen abgerufen.

a) Gegenstand der Liefer- und Montageleistung sind Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische sowie Schränke.
Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 150 Einzelaufträgen mit einem Gesamtauftragswert von ca. 150.000 Euro (netto) pro Jahr ausgegangen.
Beschafft werden ausschließlich Büromöbel der vorgenannten Herstellerfirma, da diese in den Verwaltungen der Universität Osnabrück nahezu ausschließlich vorhanden sind.
Somit kann langfristig eine optische und funktionale Einheitlichkeit sichergestellt werden. Insbesondere bei Umbau, Erweiterung oder Ersatzbeschaffung ist es daher notwendig, auf diese Büromöbel zurückzugreifen.

b) Reparaturserviceleistungen umfassen Austausch-, Montage- und Reparaturarbeiten an
- Büromöbeln aus zukünftigen Lieferungen des Auftragnehmers. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die der Auftragnehmer im Rahmen der (Nach-)Erfüllung oder Mängelbeseitigung von Leistungen nach lit. a (Lieferung und Montage von Büromöbeln) erbringt;
- Bestands-Büromöbeln (u. a. Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische, Schränke, Bestuhlung einschließlich Polster, Armlehnen und Rollen, Magnettafeln, Tischlerprodukte sowie sonstige Besprechungsmöbel) beim Auftraggeber.
Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 100 kleineren Einzelaufträgen, mit einem Gesamtauftragswert von durchschnittlich 5.000 Euro (netto) pro Jahr ausgegangen.

Umfang der Auftragsvergabe

620.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2025
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE944

Hauptort der Ausführung:
Universität Osnabrück
in Osnabrück (Deutschland)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Rabattierung und Monteurstundensatz

Preis (Gewichtung 80 %), unterteilt in die Unterkriterien
a) Rabattierung (60 %)
b) Monteurstundensatz (20 %)

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verfügbarkeit/Erreichbarkeit

Leistung/Qualität (Gewichtung 20 %):
Reaktionszeit für Reparaturserviceleistungen

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVRY1N

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVRY1N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Unterlagen sind nur auf Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer von dieser festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärungen nachweisen:

- Anlage 3.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Anlage 3.2 Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt

- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.5)

einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:

- Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.6)" ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden;

- Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;

- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue);

- Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.

Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese dem Angebot beizufügen.
Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);

- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Anlage 3.2; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen);

- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);

- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.3).

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend.

Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3.8; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage 3.7; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);

Geforderte Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

- Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert;
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Spezifikationen:
o mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
o mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
o Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend.

Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Anlage 3.10; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.);

- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Anlage 3.9; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden.);

- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 3.4; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).

Geforderte Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

- In Bezug auf die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, gilt als Mindestanforderung, dass mind. 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte, jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in;

- In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.):

a) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt:
o Lieferung und Montage von Büromöbeln, und
o mindestens 50.000 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 50.000 EUR (netto) Abrufvolumen pro Jahr);

b) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt:
o Reine Serviceleistungen (d.h. Montage oder Reparatur von/an Büromöbeln, z.B. Bepolsterung, Armlehnen, Rollen, Schlösser oder Griffe), und
o mindestens 2.500 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 2.500 EUR (netto) Abrufvolumen pro Jahr).

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend.

Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

- Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage 3.12; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung