Verfahrensangaben

Beschaffung mobiler Zufahrtschutz

VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung über das Ergebnis des Wettbewerbs Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hildesheim
032540021021-0-87
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34928300-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von 30 geeigneten zertifizierten Zufahrtssperren ohne Zufahrtsmöglichkeit sowie 3 geeigneten zertifizierten Zufahrtssperren mit Zufahrtsmöglichkeit

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen
- Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13m
- Die Breite der Einzelelemente ohne Zufahrtsmöglichkeit beträgt 750 - 850 mm
- Die Breite des gesamten Elementes mit Zufahrtsmöglichkeit beträgt max. 2000mm, wobei das Sperrelement zwischen 600 und 700 mm beträgt.
- Das Element mit Zufahrtsmöglichkeit liegt flach auf dem Boden und das Sperrelement muss hoch und runter klappbar sein bzw. über einen ähnlichen Mechanismus verfügen. Dieser Mechanismus ist mit einem Schloss o.ä. gegen unbefugte Benutzung zu schützen.
- Das Element mit Zufahrtsmöglichkeit kann dem Grunde nach einzeln gestellt werden
- Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar)
- Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen.
- Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen
- Gewicht zwischen 650 kg und 800 kg wetterbeständig, transportfähig per Handhubwagen, Gabelstapler, Lkw und Kran.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Masbergstraße 13
31137
Hildesheim
Deutschland
DE925

Bauhof der Stadt Hildesheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Das günstigste wertbare Angebot, welches alle Voraussetzungen und Eignungskriterien erfüllt, erhält den Zuschlag.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das günstigste wertbare Angebot, welches alle gestellten Anforderungen erfüllt, erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Sonstiges einstufiges Verfahren

Angaben zum Verfahren

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

1

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

Zuschlag
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Consel Group AG
CHE-108.651.242 MWST
Kleines Unternehmen
Baunaustraße 185
8951
Fahrweid
Deutschland
CH040
Nein
Deutschland
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

06.08.2026
06.08.2026

Angaben zum Angebot

04.08.2026
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