Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen.de. Dort ist die Angebotsabgabe entweder webbasiert oder mittels des Bietertools möglich.
- Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Dadurch wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
- Die webbasierte Angebotsabgabe bietet dieselben Funktionalitäten des Bietertools auf einer barrierefreien Benutzeroberfläche sowie einige darüberhinausgehende Funktionen, wie die historisierte Anzeige aller Angebote und Teilnahmeanträge; zudem
ist keinerlei zusätzliche Installation erforderlich.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben. Das bedeutet aus dem Angebot muss die Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll, hervorgehen. Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften ist der Firmenname und die Rechtsform anzugeben. Eine
eingescannte, handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 9 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Nebenangebote sind zugelassen, allerdings nur bei Abgabe eines Hauptangebotes. Die angegebenen Leistungen im Nebenangebot müssen mindestens den Anforderungen des Hauptangebotes entsprechen, somit gleichwertig oder besser.