Verfahrensangaben

Lieferung einer Kehrmaschine der 4m³-Klasse

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.06.2026
19.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hildesheim
032540021021-0-87
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144431-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Kehrmaschine der 4m³-Klasse

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung einer Kehrmaschine (min. 4m³ Kehrgutbehälter), max.zul.Gesamtgewicht 12t.
Wassergekühlter Elektromotor, Regelung über wassergekühlten Inverter. Elektroantrieb min 120 kW Motor.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
20.07.2026
30.09.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mastbergstraße 13
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Das günstigste wertbare Angebot, welches alle Voraussetzungen und Eignungskriterien erfüllt, erhält den Zuschlag.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das günstigste wertbare Angebot, welches alle gestellten Anforderungen erfüllt, erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Elektroantrieb.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYPRF20

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Hinweise zur Angebotsabgabe:

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen.de. Dort ist die Angebotsabgabe entweder webbasiert oder mittels des Bietertools möglich.
- Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Dadurch wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
- Die webbasierte Angebotsabgabe bietet dieselben Funktionalitäten des Bietertools auf einer barrierefreien Benutzeroberfläche sowie einige darüberhinausgehende Funktionen, wie die historisierte Anzeige aller Angebote und Teilnahmeanträge; zudem
ist keinerlei zusätzliche Installation erforderlich.

Für die elektronische Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben. Das bedeutet aus dem Angebot muss die Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll, hervorgehen. Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften ist der Firmenname und die Rechtsform anzugeben. Eine
eingescannte, handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 9 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.

Nebenangebote sind zugelassen, allerdings nur bei Abgabe eines Hauptangebotes. Die angegebenen Leistungen im Nebenangebot müssen mindestens den Anforderungen des Hauptangebotes entsprechen, somit gleichwertig oder besser.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

32
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 304
31134 Hildesheim

Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und
Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung des Unternehmens, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenzen benannt mit mind. folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung), dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angegeben.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung, dass Eintrag in das Berufsregister erfolgt ist oder keine Verpflichtung zu diesem Eintrag besteht.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine entsprechende Bescheinigung dafür vorgelegt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, dass ein Insolvenzvefahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltesVerfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Auftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
ODER:
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätitgt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.

Finanzierung

Der Bieter erklärt mit Abgabe des Formblatts VHB 124, dass er seine Verpflchtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist und im Rahmen der Präqualifizierung eine inhaltlich identische Erkärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist.
Präuqalifiziert ist, wer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist (Bau) oder seine Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachgewisen hat (Liefer- und Dienstleistungen).

Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert die einschlägigen Eignungsnachweise unverzüglich beizubringen, soweit er Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung