Ersatzneubau Brücke Mühlengraben HM-03 (Stadt Hildesheim)
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Hildesheim
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYPR5U8

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYPR5U8/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Ersatzneubau einer Fuß- und Radwegbrücke über den Mühlengraben. Die Brücke verbindet den Ernst- Ehrlicher Park mit der Großen Venedig in Höhe der Freiflut in Hildesheim. Die alte Brücke ist abgängig und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Ausgeschrieben sind der Abbruch der vorhandenen Brücke und die Erstellung des Neubaus mit allen erforderlichen Leistungen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Brücke Mühlengraben
Hildesheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: Frühestens am 20.07.2025,
Spätestens Spätestens am 04.08.2025
Spätestens 18 Werktage nach Zuschlagserteilung

Ende: Spätestens am 02.11.2025

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das beiliegende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Eignung wird auf Grundlage folgender Angaben/Erklärungen beurteilt:
- Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
- Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
- Vorhandensein erforderlicher Arbeitskräfte,
- erforderliche Registereintragungen,
- kein Insolvenzverfahren/ Liquidation,
- keine Ausschlussgründe die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft

Die Vergabe kann von der Vorlage eines Eignungsnachweises gem. § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Ein entsprechendes Formblatt liegt den
Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe des Formblattes kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist und
dort eine inhaltlich identische Erklärung hinterlegt ist.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß Vergabeunterlagen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatz-steuer ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungs-summe inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.06.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

15.07.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.06.2025 10:00 Uhr

Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 304
31134 Hildesheim

Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Hinweise zur Angebotsabgabe:

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
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