Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 9 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen,
-juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen)