Gebäudeinnenreinigung in sieben Objekten (drei Schulen, eine Sporthalle, zwei Kitas und ein Verwaltungsgebäude).
Reinigungsleistungen.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, somit bis zum 31.03.2029, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums gekündigt wird. Eine solche Verlängerung ist höchstens zwei mal, also längstens bis zum 31.03.2030 möglich.
Diverse Erfüllungsorte gem. der Losaufteilung:LOS 1:GS Ochtersum, Schlesierstraße 11, 31139 Hildesheim,GS Elisabeth, Moltkestraße 13, 31135 Hildesheim,RS Renataschule, Schlesierstra0e 13, 31138 Hildesheim,Sporthalle RS Renataschule, Schlesierstraße 13, 31139 HildesheimLOS 2:Stadtarchiv, Am Steine 7, 31134 Hildesheim.LOS 3:Kita Maluki, Martin-Luther-Straße 26, 31137 Hildesheim;Kita Oststadtstrolche, Moltkestraße 62, 31135 Hildesheim
Grundlage: jährlicher Gesamtpreis netto der Unterhaltsreinigung und jährlicher Preis der optionalen Grundreinigung netto, wobei bei der Berechnung von einer jährlichen Grund-reinigung von folgenden prozentualen Anteilen der gesamten Reinigungsfläche des jeweiligen Objektes ausgegangen wird.
Berechnung der Punktzahl:Das günstigste wertbare Angebot erhält die volle Punktzahl.
Für die übrigen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum günstigsten Angebot berechnet. Diese Angebote erhalten dann eine um den Abweichungsprozentsatz verminderte Punktzahl. Eine Abweichung vom günstigsten Angebot i.H.v. 1 % bedeutet 1 % Abzug von der Maximalpunktzahl. Angebote, die um 100 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, erhalten 0 Punkte.
Die vom Auftraggeber ermittelte Jahresreinigungsfläche (ist dem Raumbuch zu entnehmen) wird zu den angebotenen Reinigungsstunden pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.
Dabei wird die Jahresreinigungsfläche durch die Jahresreinigungsstunden dividiert.
Anhand dieser Formel wird ein durchschnittlicher Leistungswert (LW) für das Gesamtobjekt berechnet.
Das Angebot mit dem niedrigsten LW erhält die volle Punktzahl.
Für die übrigen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum niedrigsten angebotenen LW berechnet. Diese Angebote erhalten dann eine um den Abweichungsprozentsatz verminderte Punktzahl. Eine Abweichung vom niedrigsten angebotenen LW i.H.v. 1 % bedeutet 1 % Abzug von der Maximalpunktzahl. Angebote, die um 100 % oder mehr vom niedrigsten angebotenen LW abweichen, erhalten 0 Punkte.
Offenes Verfahren
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung) Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.