Der Landkreis Osnabrück wird in Melle, Am Wellenbad, 49324 Melle, eine neue Sporthalle errichten. Für die Installation einer eigenen PV-Anlage zur Energieversorgung des Hallenbetriebes benötigt der Landkreis Osnabrück einen geringen Teil der Dachfläche dieser Sporthalle.
Auf der weiteren Dachfläche bietet der Landkreis Osnabrück Interessierten die Möglichkeit, eine PV-Anlage zur Volleinspeisung zu errichten. Montage und Inbetriebnahme können planmäßig voraussichtlich im Sommer 2027 erfolgen.
Technische Informationen:
Es stehen insgesamt 714 m² Dachfläche für die Installation von PV-Modulen zur Verfügung, aufgeteilt auf 3 Bereiche mit jeweils 126 m² und 2 Bereiche mit jeweils 168 m² Einzelfläche (vgl. beigefügte Anlagen 1 und 4).
Der Hausanschluss der Sporthalle bietet die Möglichkeit für den Betrieb einer PV-Anlage mit einer maximalen Wechselrichterscheinleistung von 130 kVA. Bauseits stehen hierfür 340 PV-Modulplätze in Ost-West-Ausrichtung auf der geplanten Gründachfläche der Sporthalle zur Verfügung.
Die für den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Anlagenkomponenten (z. B. Wechselrichter, Generator-Unterverteilungen) sind auf dem Dach der Sporthalle zu installieren. Die genaue Verortung erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück. Im Hausanschlussraum ist ein Zählerschrank vorhanden, in dem ein separater Zählerplatz ausschließlich für die PV-Anlage vorgesehen ist.
Es besteht die Möglichkeit, einen Kabelweg vom Hausanschlussraum bis zur Dachfläche des Gebäudes zu nutzen. Der hierfür erforderliche Platzbedarf einschließlich notwendiger baulicher Durchbrüche ist berücksichtigt und kann durch die Pächterin/ den Pächter entsprechend genutzt werden.
Es ist zu beachten, dass für die vermietbare PV-Anlage lediglich der Leitungsweg aufgezeichnet wurde. Die erforderlichen Kabelwege auf dem Dach sind im Rahmen der Installation der PV-Anlage herzustellen.
Die Sporthalle wird mit einer Blitzschutzanlage (BSK III) ausgestattet.
Vertragliche Grundlagen:
Angedacht ist eine Verpachtung der o.g. Dachflächen zur Errichtung einer PV-Anlage. Ein Pachtvertrag über einen Zeitraum von 20 Jahren, verbunden mit einer Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre ist gewünscht.
Die Pächterin/ Der Pächter erstellt und betreibt die PV-Anlage in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung incl. Versicherung. Diese Installationen verbleiben im Eigentum der Pächterin/ des Pächters und sind bei Beendigung des Pachtvertrages vollständig von der Dachfläche zu entfernen.
Der Landkreis Osnabrück stellt alle zur Errichtung der PV-Anlage erforderlichen Daten, Dokumente, und weiteren Unterlagen bei Bedarf zur Verfügung. Er wird das Gebäude so errichten und unterhalten, dass der Bestand der Fläche für den Betrieb der PV-Anlage nicht gefährdet und die freie Zugänglichkeit dauerhaft gesichert ist.
Der Landkreis Osnabrück erwartet einen Pachtzins in Höhe von monatlich 255 EUR netto sowie eine geringfügige Beteiligung (in %) in Abhängigkeit vom Nettojahreserlös der PV-Anlage.