Der Landkreis Osnabrück vergibt zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 (August 2026) die Bewirtschaftung der Pausen- und Mittagsverpflegung in der Schulmensa der Berufsbildenden Schulen Bersenbrück und des Gymnasiums Bersenbrück im Rahmen einer Dienstleistungskonzession.
Die Mensa befindet sich auf dem Schulgelände des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen Bersenbrück, sowie des Medienforums, Ravensbergstraße 15 b, 49593 Bersenbrück. Es werden die dort beschulten Schülerinnen und Schüler sowie das dort beschäftigte Personal versorgt.
Die Bewirtschaftung der Mensa ist auf eine Frisch- und Mischküche sowie einen Kioskbetrieb ausgerichtet. Gesucht wird eine Konzessionärin/ein Konzessionär mit hinreichender Großküchen-Erfahrung. Erfahrungen im Bereich der Schulverpflegung wären gut, sind aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Unterlagen sowie Konzepte sind vorzulegen und zu erläutern.
Die Mensaverpflegung ist den Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal zu den Schulzeiten anzubieten. An der BBS Bersenbrück werden derzeit etwa 2.000 Jugendliche und Erwachsene beschult. Davon sind pro Tag etwa 600 Schülerinnen und Schüler anwesend. Die Schülerzahl am Gymnasium Bersenbrück liegt derzeit bei etwa 950. Darüber hinaus kann der Essbereich auch für schulische Veranstaltungen oder für Veranstaltungen, die in Verbindung mit dem Medienforum stattfinden, genutzt werden.
Die Öffnungszeiten der Schulmensa sind nach Absprache mit den Schulleitungen sicherzustellen. Die Organisation des Mensabetriebes muss auf den Schulablauf abgestimmt sein und ein ruhiges, ungestörtes Essen ohne vermeidbare Wartezeiten gewährleisten.
Es soll ein Kiosk- sowie Imbissbetrieb mit warmen und kalten Speisen vorgehalten werden. Zudem sollte eine schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Die Auswahl zwischen vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen ist notwendig. Die Vorgaben der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen sollen eingehalten werden (https://dgevesch-ni.de/).
Die An- und Abmeldefristen zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung sollten so kurz wie
möglich gehalten werden. Die Konzessionärin/der Konzessionär handelt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Die Konzessionärin/der Konzessionär hat im Einvernehmen mit dem Landkreis Osnabrück, die Essensabrechnung eigenverantwortlich abzuwickeln.