Das Leistungsverzeichnis beinhaltet das Verputzen von Stahlbeton - und KS -Wändeninkl. der Laibungen und Stützen , verputzen der Unterseite der Fluchtbalkone undschließen der Schlitze und Risse .
Grobmassen PutzarbeitenSchule :Unebenheiten Ausgleichen: 1 .000 m2Innenputz: 4 .950 m2Innenputz Laibung: 220 m2Mineralische Haftbrücke Stb. Wand: 130 m2Mineralische Haftbrücke MW Wand : 4.820 m2Kantenprofile Innenputz 1.200 mAußenputz Decke : 395 m2Putzabschlussleiste : 250 mJugendtreff:Unebenheiten Ausgleichen: 1 50 m2Innenputz: 1.400 m2Innenputz Laibung: 54 m2Mineralische Haftbrücke Stb. Wand: 32 m2Mineralische Haftbrücke MW Wand : 1368 m2Kantenprofile Innenputz 340 mAußenputz Decke : 80 m2Putzabschlussleiste : 55 m
Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter der Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebenen Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum imVergabeportal jederzeit abrufbar.