Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz.
Übernahme, Transport und Verwertung des in der Stadt Emden erfassten Altholzes. Dabei handelt es sich um Altholz der Kategorie A III (Gemisch aus A I bis A III), welches aus der kommunalen Sperrgutsammlung sowie aus Direktanlieferungen am Entsorgungszentrum Eichstraße stammt.
Sofern eine der Zielanlagen (Umschlag- oder Verwertungsanlage) im Rahmen der Tourenplanung innerhalb von ca. einer Stunde (einfache Strecke) erreichbar ist, behält es sich der Auftraggeber vor, vereinzelt Direktanlieferungen zu tätigen.
Es sind sowohl stoffliche als auch thermische Verwertungsverfahren zulässig.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vorVertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten oder der Auftragnehmer mit einer Frist von 5 Monaten kündigt.
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.
Der Angebotspreis setzt sich wie folgt zusammen:- Pos. 1: Entgelt für Übernahme und Transport- Pos. 2: Entgelt oder Erlös für die Verwertung- Pos. 3: etwaige Kosten für CO2-ZertifikateNäheres siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.
Offenes Verfahren im Sinne des § 15 Vergabeverordnung (VgV).
Vergabemarktplatz Niedersachsen bzw. Deutsches Vergabeportal
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal erteilt.
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Stadt EmdenFachdienst Verwaltungsdienste- Zentrale Vergabestelle -Frickensteinplatz 226721 Emden
Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) keine Bieter zugelassen.
Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z.B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften,Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
BB 2 Registereintrag:Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2024, 2023, 2022 und Mittelwert 2022-2024:WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. SämtlicheUmsätze, die mit der Verwertung von Altholz erzielt wurden.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Verwertung von Altholz ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Verwerter:Nachweis des Verwerters für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" oder "Beseitigen" für eine beliebige holzbezogene Abfallschlüsselnummer (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38). Beigefügt als Anlage zum Angebot.Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beigefügt.Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind). Ggf. als Anlage zum Angebot.
BL 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen (nicht älter als 3 Jahre):Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungenanzugeben; hier: Verwertung von Altholz; mit Angabe:- des Auftraggebers,- der Tätigkeit,- des Zeitraums,- des Umfangs der Tätigkeit in t/a,- des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers
- Verwertungsvertrag (siehe Auftragsunterlagen)- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
siehe § 10 Verwertungsvertrag
Gesamtschuldnerisch
Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.