Wolthuser/Uphuser Straße (8. BA), Emden / Straßen- und Kanalbauarbeiten
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.05.2025
13.05.2025 09:00 Uhr
13.05.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Emden
034020000000-0-46
Frickensteinplatz 2
26721
Emden
Deutschland
DE942
Fachdienst Verwaltungsdienste
vergabe@emden.de
04921871351
0492187101567

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1336
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
45247110-4
44163110-4
45232410-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausbau der Wolthuser Straße / Uphuser Straße (8. Bauabschnitt) in 26725 Emden

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

ca. 2.500,00 qm Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht herstellen
ca. 1.500,00 qm Betonsteinpflaster liefern und verlegen
ca. 800,00 m Hoch- und Rundbordanlage herstellen
ca. 650,00 m Entwässerungsrinne herstellen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
31.12.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wolthuser Straße / Uphuser Straße
26725
Emden
Deutschland
DE942

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Offenes Verfahren im Sinne des § 3b VOB/A-EU

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen unter der Funktion "Kommunikation".

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKR524

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".

Für die elektronische Angebotsabgabe nutzen Sie die Funktion "Angebote" und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.

Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzt der Bieter bei technischen Schwierigkeiten den Systembetreiber Cosinex GmbH (IT Niedersachsen) und die Vergabestelle nicht unverzüglich in Kenntnis, hat er die Verspätung zu vertreten! Hat die Vergabestelle rechtzeitig Kenntnis von technischen Schwierigkeiten des Systembetreibers erhalten, kann nach Aufklärung des Sachverhaltes (Risikosphäre!) ggf. noch versucht werden, die Abgabefrist entsprechend zu verlängern.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Emden
Fachdienst Verwaltungsdienste
Zentrale Vergabestelle
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht zugegen sein, da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind. Das Ergebnis der Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A-EU elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen kommuniziert.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a VOB/A-EU.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
- Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
- Erklärung und Nachweis zum "Güteschutz Kanalbau" (Zertifikat)

Finanzierung

Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird ein Betrag in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme gefordert.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
-> HINWEIS: Für jeden Kalendertag des Verzuges wird als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe von 0,2% der Auftragssumme gefordert, begrenzt auf maximal fünf Prozent der Auftragssumme.
- Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung