Miete und Reinigung von Arbeits-/Berufsbekleidung für den Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden (870), den städtischen Baubetrieb Emden (877) und der Abfallwirtschaftsgesellschaft Emden mbH (AWE).
ca. 387 Stück Hose/ Latzhoseca. 241 Stück Regenhoseca. 253 Bundjacke / einfache Arbeitsjackeca. 309 Stück Winterjacke / Winterparkaca. 342 Stück Softshelljackeca. 312 Stück Westeca. 315 Stück Fleecejacke / Pullover
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren besteht die Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Bewertung des Angebotsendpreises (siehe Wertungskriterien)
Bewertung der Prüfmethode (siehe Wertungskriterien)
Bewertung der Kleidungsqualität (siehe Wertungskriterien)
Bewertung der Serviceleistungen (siehe Wertungskriterien)
Bewertung der Nachweise (siehe Wertungskriterien)
Offenes Verfahren im Sinne des § 15 Vergabeverordnung (VgV).
Vergabemarktplatz Niedersachsen bzw. Deutsches Vergabeportal
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Für die elektronische Angebotsabgabe nutzen Sie die Funktion "Angebote" und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.
Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzt der Bieter bei technischen Schwierigkeiten den Systembetreiber Cosinex GmbH (IT Niedersachsen) und die Vergabestelle nicht unverzüglich in Kenntnis, hat er die Verspätung zu vertreten! Hat die Vergabestelle rechtzeitig Kenntnis von technischen Schwierigkeiten des Systembetreibers erhalten, kann nach Aufklärung des Sachverhaltes (Risikosphäre!) ggf. noch versucht werden, die Abgabefrist entsprechend zu verlängern.
Stadt EmdenFachdienst Verwaltungsdienste- Zentrale Vergabestelle -Frickensteinplatz 226721 Emden
Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) keine Bieter zugelassen.
Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Absatz 2 und 3 Vergabeverordnung (VgV).
- Allgemeine Unternehmenspräsentation (Kurzvorstellung)- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten oder eine Referenzliste- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (AVPQ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)- Eigenerklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
- Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen)- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
Gesamtschuldnerisch
- Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen)- Ergänzende Vertragsbedingungen (NTVergG)- Zusätzliche Vertragsbedingungen (635)- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)