Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen, wie der Auftrag auf der Basis der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B) mit qualitativen und quantitativen Methoden umsetzt wird. Dies beinhaltet einen Zeitplan,
inklusive Angabe von Meilensteinen und kurzer Beschreibung, wie der Prozess organisiert werden soll. Im
Idealfall zeigt das Konzept transparent und klar nachvollziehbar auf, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt
mit welchen unterschiedlichen Methoden bearbeitet werden sollen.
Erwartet wird ein zusammenhängendes, aussagekräftiges Dokument von maximal 10 DIN A4 Seiten, Schriftgröße und Schrifttyp: Arial - 11 Punkt, Times New Roman - 12 Punkt oder Calibri - 12 Punkt (darüberhinausgehende Seiten werden nicht zur Bewertung herangezogen). Die Ausführungen sollen alle für die zur
Überprüfung und Auswertung der Angebote geforderten und erforderlichen Angaben in einer sinnvoll strukturierten, übersichtlichen und gut lesbaren Aufstellung vollständig enthalten.
Das Konzept sollte Angaben gem. der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B) einen detaillierten,
nachvollziehbaren und plausiblen Projektentwurf zur Durchführung einer Marketingstrategie für die nieder
sächsischen Ökomodellregionen, die Herleitung und Identifizierung der Kommunikationsmaterialien, ein
Konzept zur Durchführung von Kommunikationsworkshops, eine Darstellung eines innovativen Story-Telling
Ansatzes, eine Angabe und Erläuterung von möglichen Kampagnenmaterialien und ein Konzept einer
Website zur Darstellung der niedersächsischen ÖMR und weiterer Informationen beinhalten. Das mit dem
Angebot einzureichende Konzept stellt gegenüber der Leistung einen groben konzeptionellen Entwurf des
Bieters zur vorgesehenen Herangehensweise dar.
Die Ausführungen im Durchführungskonzept fließen in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.17.
der Leistungsbeschreibung Teil A).
Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich
hierbei um ein bewertungsrelevantes Dokument handelt.
Die Nichtvorlage des Durchführungskonzeptes führt daher zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren
Wertung. Dasselbe gilt, wenn das gesamte Durchführungskonzept mit weniger als 250 Punkten bewertet
wird.
Dem Angebot sind kurze Beschreibungen von Referenzprojekten und beruflichen Qualifikationen aus dem
Bereich Kommunikationsstrategien und Vernetzung für bioregionale Wertschöpfungsketten beizufügen und
dabei sind die für die Ausführung vorgesehenen Mitarbeiter:innen (Projektleitung und Projektmitarbeiter:innen, im folgenden MA) kurz vorzustellen, indem Sie deren relevante Erfahrung in stichpunktartiger
Form in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung angeben (max. 3 Seiten ohne Bilder, Schriftgröße und
Schrifttyp: Arial - 11 Punkt, Times New Roman - 12 Punkt oder Calibri - 12 Punkt).
Ein Referenzprojekt wir als vergleichbar gewertet, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1) Die Projektlaufzeit betrug mindestens 3 Monate.
2) Im Rahmen des Projekts wurden mindestens zwei der für die ausgeschriebene Leistung relevanten Leis
tungsbereiche bearbeitet, insbesondere die Erhebung und Analyse von Angebots- und Nachfragedaten, die
Untersuchung von Warenströmen und Marktstrukturen, die Analyse der Bedeutung von Regionalität, die
Analyse des Bio-Außer-Haus-Verpflegungsmarktes sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen auf
Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse.
3) Das Projekt weist einen inhaltlichen Bezug zu mindestens einem der für die ausgeschriebene Leistung
relevanten Bereiche auf. Hierzu zählen insbesondere die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft, regionale Lebensmittelwirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Verarbeitung, Vermarktung sowie damit
verbundene Markt- und Branchenentwicklungen.
4) Der jeweils benannte Mitarbeitende hat nachweislich selbst an dem Referenzprojekt mitgewirkt. Die konkrete Funktion und der eigene Tätigkeitsbereich sind anzugeben.
Die projektspezifische Qualifikation fließt in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.17. dieser Leis
tungsbeschreibung).
Sollten die Angaben zur projektspezifischen Qualifikation bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen,
werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt.
Die Nichtvorlage der Angaben zur projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dasselbe gilt, wenn die Angaben zur projektspezifischen Qualifikation mit
weniger als 100 Punkten bewertet wird.