Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass in seinem Unternehmen zum Ablauf der Angebotsfrist ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard durch eine akkreditierte Stelle gültig zertifiziert ist.
Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagementsystem" zu verwenden.
Gesonderte Nachweise sind mit dem Angebot grundsätzlich nicht vorzulegen. Anstelle der Eigenerklärung kann der Bieter jedoch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen mit dem Angebot vorlegen. Gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten werden ebenfalls anerkannt.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Zertifikate, gleichwertiger Bescheinigungen akkreditierter Stellen oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, sofern entsprechende Nachweise nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurden.
Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass seine Qualitätsmanagementmaßnahmen den jeweils geforderten Anforderungen entsprechen.