Die Vergütung des vereinbarten Festpreises wird in Form von Abschlagszahlungen (Teilvergütungen) bei erbrachten Teilleistungen gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungen erfolgen:
Lose 1, 3 und 4:
Teilzahlung bei erfolgter Kartierung - Lose 1, 3 und 4 (Nachweis durch Fotodokumentation, Protokolle, etc.):
- Im Anschluss an die Lieferung der Zwischenstände (Kartierungen Herbst, Winter und Frühjahr 2026/27 an den Auftragnehmer für das Los 6 bis zum 31.05.2027 wird ein Abschlag von 40 % der vereinbarten Vergütung gezahlt.
- Die finalen Ergebnisse der Kartierungen aus den Jahren 2026/27 sowie 2027/28 sind dem Auf-tragnehmer für das Los 6 sowie dem Auftraggeber bis zum 31.05.2028 zu liefern. Im Anschluss daran werden weitere 40 % Abschlag der vereinbarten Vergütung gezahlt.
- Abschlusszahlung der vereinbarten Vergütung nach Vorlage des endgültigen Berichts. Die restli-chen 20 % der Vergütung werden nach Abnahme der Kartierergebnisse durch den Auftragneh-mer für das Los 6 bis zum 31.10.2028 gezahlt.
Los 6:
Koordination der Lose - Los 6 (Nachweis durch Kartier-Berichte samt Shapefiles und Daten) in Höhe des genannten Teilpreises gemäß Angebot:
- Nach dem zweiten Zwischentreffen (September 2027) wird dem Auftragnehmer für das Los 6 ein Abschlag von 30 % der vereinbarten Vergütung gezahlt.
- Nach Abgabe des Berichts inkl. Karten, der Shape-Dateien sowie der Einarbeitung der Ergebnisse in NIWAP und MultiBaseCS bis zum 30.11.2028 und gegen Rechnung werden weitere 50 % Ab-schlag der Vergütung gezahlt.
- Nach abschließender Prüfung der Ergebnisse durch den Auftraggeber werden die restlichen 20 % der Vergütung bis zum 31.12.2028 gezahlt.
Die Rechnungsstellung hat in Papierform oder elektronisch per E-Mail an die nachstehende Mailadresse bzw. Rechnungsanschrift zu erfolgen.
Ausschließliche Rechnungsanschrift ist:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
E-Mail: Henrik.Menge@nlwkn.niedersachsen.de