Verfahrensangaben

Fortsetzung des Vertiefungsmessprogramms Niedersächsischer Weg in 2027 (mit Opti...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.10.2026
29.10.2026 10:00 Uhr
29.10.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsischen Lan desbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
03-7075700000-96
An der Scharlake 39
31135
Hildesheim
Deutschland
DE929
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71620000-0
90700000-4
90714500-0
90715100-3
90733100-5
90711500-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führt der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern in ganz
Niedersachsen durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies soll mit besonderem Blick
auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrarlandschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Wasserproben von insgesamt 26 Oberflächengewässermessstellen innerhalb des Jahres 2027 auf bis zu 162 festgelegte Einzelverbindungen (v. a. Pflanzenschutzmittel,
Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin monatlich untersucht werden.
Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die
oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfolgen.
Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann
keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das
Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027.
Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN. Der Transport/Versand der Proben ins Labor des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und miteinzupreisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu untersuchenden Analyten an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. Auswahl zwischen den Analysenpaketen A) - C)). Siehe dazu auch
Ziff. 1.6 und 1.9 dieser Leistungsbeschreibung.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) inkl. Anlage zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führt der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern in ganz
Niedersachsen durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies soll mit besonderem Blick
auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrarlandschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Wasserproben von insgesamt 26 Oberflächengewässermessstellen innerhalb des Jahres 2027 auf bis zu 162 festgelegte Einzelverbindungen (v. a. Pflanzenschutzmittel,
Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin monatlich untersucht werden.
Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die
oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfolgen.
Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann
keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das
Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027.
Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN. Der Transport/Versand der Proben ins Labor des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und miteinzupreisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu untersuchenden Analyten an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. Auswahl zwischen den Analysenpaketen A) - C)). Siehe dazu auch
Ziff. 1.6 und 1.9 dieser Leistungsbeschreibung.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) inkl. Anlage zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
19.01.2027
31.03.2028

Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die
oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfol
gen.
Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann
keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das
Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Summe Analysenpakete A) + B) + C)

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand der Summe über alle Analysenpa
kete und alle Proben im Angebotsvordruck (Spalte "Gesamtpreis (netto) in EUR"). Maximal können 269
Punkte für das Kriterium Gesamtpreis erzielt werden.
Die angebotenen Gesamtpreise werden zwischen den verschiedenen Bietern verglichen. Das Ange
bot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 269 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen
Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höhe
rem Preis.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Gesamtpreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug
von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises
242,1 Punkte von 269 möglichen Punkten.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anzahl der bestimmbaren Analyten mit der angeforderten Bestimmungsgrenze

Die vom jeweiligen Bieter garantierten Bestimmungsgrenzen werden für jede Einzelverbindung
nach dem folgenden Schema mit Leistungspunkten bewertet.

Nicht angebotene/bestimmbare Substanzen seitens des Bieters werden ebenfalls mit "0 Punkten"
bewertet.
Es können beim Zuschlagskriterium II) maximal 403,5 Wertungspunkte (Basismessliste: 107 mögli
che Analyten à max. 3 Punkte, Optionale Messlisten: 55 Analyten à max. 1,5 Punkte) erreicht wer
den.
Beispiel:
Ein Bieter erreicht bei 98 Analyten der Basismessliste jeweils 3 Punkte und bei den übrigen 9 Analyten
der Basismessliste jeweils 1 Punkt. Von den Substanzen der optionalen Messlisten können insgesamt
41 analysiert werden mit der angeforderten Bestimmungsgrenze. Die übrigen optionalen 14 Sub
stanzen können nicht oder nur mit einer Bestimmungsgrenze angeboten werden, die "0" Punkte
ergibt. Es werden somit 364,5 Wertungspunkte (98x3 + 9x1 + 41x1,5) erreicht.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSEM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

116
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An
gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens
von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität
mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Darüber hinaus ist eine formlose Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen der vergangenen 3 Jahre einschließlich der Ergebnisse des Bieters erwünscht.
Grundanforderung an das Analysenlabor ist, dass die Analysenmethoden (einschließlich der Labor-, Feld-
und Onlinemethoden) bzw. das Qualitätsmanagementsystem im Einklang mit der Norm DIN EN ISO/IEC
17025:2018-03 bzw. ISO/IEC 17025:2017 validiert und dokumentiert sind bzw. angewendet werden, bzw.
dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie
2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt sind.
Hieraus ergibt sich die unmittelbare Notwendigkeit einer diesbezüglichen Zertifizierung/Akkreditierung bei
einer von EA / IAF / ILAC evaluierten Zertifizierungs-/Akkreditierungsstelle, z. B. bei der Deutschen Akkredi
tierungsstelle GmbH (DAkkS).
Als Nachweis, dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gem. der Richtlinie
2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische
Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates erfüllt werden, hat der Bieter mit dem Angebot eine Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde gem. Norm DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-3 bzw. ISO/IEC 17025:2017 von einer von EA2 /
ILAC3 evaluierten Akkreditierungsstelle (nicht beglaubigte Kopie) vorzulegen. Sollte eine Beauftragung von
Unterauftragnehmern erforderlich sein, so darf dies nur an ein staatlich anerkanntes oder akkreditiertes
Labor bzw. an ein Labor erfolgen, das alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art.
8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung