Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf: 6.400x Wollmütze , blau1.000x Wollmütze, blau "JUSTIZ" Bayern gem. TL-BY 22 Ausgabe 6, 8. Mai 2025Vertragslaufzeit: 24 Monate; zzgl. 2x12 Monate Option.
Das Angebot ist elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform, einzureichen. Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift -Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!-, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Sie sind zu adressieren an das:Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden.
6.400x Wollmütze , blau und 1.000x Wollmütze, blau "JUSTIZ" Bayern
2x12 Monate Option
Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Hierzu wird die im Zuschlagskriterium Technik erreichte Gesamtpunktzahl durch die Gesamtsumme Netto gemäß Angebotsvordruck dividiert. Der sich hieraus ergebende Quotient wird mit der Zahl 1.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen gerundet, woraus sich die Zuschlagskennzahl ergibt.Das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl erhält den Zuschlag.
Die Bewertung erfolgt durch ein 3-4-köpfiges Prüfungsgremium. Jedes Mitglied bewertet die Wollmütze anhand der nachstehenden Kriterien mittels untenstehendem Punkteschlüssel. Aus den hierdurch erreichten Punktzahlen wird ein Durchschnittswert (auf eine Stelle gerundet) gebildet. Es können maximal jeweils 250 Punkte erziehlt werden.Beispiel: Das Gremium bewertet mit den Punkten 250, 250, 125 und 125 Punkten. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 750 Punkten. Das Angebot erhält in diesem Unterkriterium demnach schließlich einen Durchschnittswert von 187,5 Punkten (bei 4 Gremienmitgliedern).Zu jedem Kriterium wird der Durchschnittswert (auf eine Kommastellen gerundet) ermittelt. Der Grenznutzen liegt bei 60 % (600 Punkte). Wenn dieser nicht erreicht wird, ist das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, desAuftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere derGeschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen inder Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstandder Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.-Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Eigenerklärung zur NKernVO") sowie soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG (siehe Vergabeunterlagen)