Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat für jede betreuende BÄ / jeden betreuenden BA einen Nachweis der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzule-gen.
Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein. Dies sind im Einzelnen:
- G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
- G 20 Lärm
- G 24 Hauterkrankungen ohne Hautkrebs
- G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- G 37 Bildschirmarbeitsplätze
- G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
- G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
- G 42 Infektionsgefährdung
- G 46 Belastung des Muskel- und Skelettsystems
- Feststellung hinsichtlich des ausreichenden Masernschutzes bei Einstellungsuntersuchungen
- Belehrung gemäß § 43 (3) Infektionsschutzgesetz
Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen.
Der Bieter hat außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 20 Kalendertagen nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MRVZN im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei und muss mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden.
Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Qualifikationsunterlagen dem Auftraggeber sowie die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 7 bis 12 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht.