Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um freiberufliche Sachverständigenleistungen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 50 UVgO in Verbindung mit § 55 Niedersächsische Haushaltsordnung (LHO) nebst Verwaltungsvorschriften. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Mit dem Angebot hat der Bieter Angaben zur Bearbeitungsgeschwindigkeit zur Fertigstellung der Grundleistung zu machen. Die Angaben sind dem Angebot in Form einer formlosen Erklärung beizufügen. Diese Angaben fließen als Zuschlagskriterium " Bearbeitungsgeschwindigkeit der Grundleistung" in die Angebotswertung ein (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) und Bewertungsmatrix). Sollten die Angaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht angegeben werden, werden diese nicht nachgefordert, da es sich hierbei um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand eines Zuschlagskriteriums betreffen. Die Nichtangabe eines Zeitraums führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sind Informationen zu persönlichen Referenzen/Fachkenntnissen/Kenntnissen/Erfahrungen des vom Bieter vorgesehenen Personals zur Erbringung der Leistungen zu folgenden Themenbereichen einzureichen:
1. Kenntnisse zu FFH-Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfungen im Bereich des Küsten-/Wattenmeeres
2. Kenntnisse zu FFH-Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfungen im Bereich des Küstenmeeres mit Bezug auf Offshore-Netzanbindungssysteme
3. Kartier-Erfahrungen /Kenntnisse der Lebensraumtypen (LRT) im Küsten- /Wattenmeer
4. Kartier-Erfahrungen /Kenntnisse in der Ornithologie (Vogelkunde) des Küsten- /Wattenmeeres
5. Kenntnisse im Bereich Meeresumwelt (Wechselbeziehungen in der Meeresökologie
6. Kenntnisse im Bereich Wechselbeziehungen zwischen Teilhabitaten der Fauna
7. Kenntnisse im Bereich Offshore-Anbindungssysteme
8. Kenntnisse im Bereich Rohstoffgewinnung auf See
9. Kenntnisse zu sonstigen Themenbereichen, Plänen und Projekten im Küstenmeer (z.B. Schifffahrt, Fischerei, Wasserstoffleitungen).
Diese sind in einem technischen Lebenslauf aufzuführen (Nr. 8 der Auflistung der Bieternachweise).Maßgeblich für die Bewertung sind alle nachgewiesenen Referenzen/Fachkenntnisse/Kenntnisse/ Erfahrungen aus den letzten 10 Jahren ab Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens.
Die persönlichen Referenzen/Fachkenntnisse/Kenntnisse/Erfahrungen, der zur Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Personen, fließen als Zuschlagskriterium "Fachliche Expertise des Personals" mit in die Bewertung der Angebote ein (vgl. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) und Bewertungsmatrix).
Sollten die entsprechenden Angaben zu Referenzen/Fachkenntnisse/Kenntnisse/Erfahrungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben/Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand eines Zuschlagskriteriums betreffen. Das Angebot erhält daher bei Nichtvorlage 0 Punkte bei dem Zuschlagskriterium "Fachliche Expertise des Personals".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.