Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 11, 12 und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Als weitere Nachweise hat der Bieter die unter Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Nachweise zu erbringen. Für die Medizinische Ausbildung muss der Nachweis über ein abgeschlossenes Medizinstudium eingereicht werden um in der Psychiatrie arbeiten zu können sowie eine entsprechende Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie.
Für die psychologische Ausbildung muss der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der Psycho-logie sowie eine anschließende Weiterbildung und Zulassung (z. B. Psychotherapeut oder klinischer Psychologe) eingereicht werden. In Deutschland kann dies eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder eine Ausbildung zum Fachpsychologen für Psychotherapie sein.
oder Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen:
- erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung "Führungszeugnis", sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.).