Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angebotsfrist wird um 1 Woche verlängert. Das neue Datum für die Angebotsabgabe ist der 23. Juli 2025 um 12 Uhr.
Im Anhang finden Sie den überarbeiteten Angebotsaufkleber.
Die Datei wurde unter der Rubrik *Vergabeunterlagen* auch neu hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen
Dateianhänge:
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Angebotsaufkleber_Socken, schwarz_NEU.docx.pdf | 09.07.2025 | 163,2 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:
Fragen:
1) Wann ist der erste Abruf vorgesehen, und in welcher Menge wird dieser voraussichtlich erfolgen?
2) Können mindestbestellmengen je Abruf vereinbart werden?
3) In welchem Turnus planen Sie, weitere Abrufe vorzunehmen, damit wir unsere Lagerkapazitäten und Nachproduktion rechtzeitig darauf abstimmen könnten?
4) Gibt es aus Ihrer Erfahrung heraus bereits Erfahrungswerte zu den Größenverteilungen und den üblichen Abrufmengen, auf die wir uns vorbereiten sollten?
5) Wäre es möglich, für die erste Lieferung eine verlängerte Lieferfrist zu vereinbaren, um nach der Produktionsfreigabe ausreichend Zeit zu haben, entsprechende Lagerbestände aufzubauen?
6) Für unsere interne Planung wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob die Zahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung erfolgt oder ob es diesbezüglich projektbezogene Besonderheiten gibt.
7) Erfolgen die Abrufe mit einer festen Vorlaufzeit (z. B. 4 Wochen vor Bedarf), um eine verlässliche Planung und Belieferung sicherzustellen?
Antworten:
zu 1) Diese Angaben werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
zu 2) Nein, die Abrufmengen können nicht vereinbart werden.
zu 3) Innerhalb eines Jahres können bis zu 6 Abrufe getätigt werden.
zu 4) Die abzurufenden Mengen und Größen richten sich nach den erteilten Produktionsaufträgen im Anschluss an die Auftragsvergabe.
zu 5) Der Bieter informiert den Auftraggeber anhand der Angaben zur Lieferkontinuität über die Lieferzeit ab Erteilung des Zuschlags und des Erhalts des Produktionsauftrags, wobei er die Lieferzeit für die erste Lieferung angibt.
zu 6) Die Zahlung erfolgt nach Eingang der Rechnung und unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
zu 7) Ja, das ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:
Frage:
Mit der hierfür notwendigen Maschineneinstellung erreichen wir ein Gewicht von ca. 33 g/m² je Einzelsocke in Größe 8/9.
Damit liegt das Gewicht 11,5 g/m² über der in Abschnitt 2 "Technische Anforderungen - Gewicht pro Socke, Gr. 8-9" festgelegten Grenze von 21,5 g +/- 0,5 g/m².
Wir bitten daher um Ihre Rückmeldung zu folgenden Punkten:
1) Anpassung der Gewichtstoleranz
Ist ein höheres Gewicht zulässig, sofern sämtliche übrigen Ausschlusskriterien (A) erfüllt sind?
2) Abweichende Garnfeinheiten / Konstruktionsvarianten
Falls ein höheres Gewicht nicht akzeptiert werden kann, dürfen wir - bei unveränderter Faserzusammensetzung - alternative Garnfeinheiten oder Strickkonstruktionen einsetzen, um die geforderte Masse zu erreichen?
3) Bestätigung der Gewichtsanforderung
Bitte bestätigen Sie, ob die Gewichtsgrenze von 21,5 g/m² +/- 0,5 g/m² tatsächlich für die Größe 8/9 gilt oder sich möglicherweise auf eine kleinere Größe bezieht.
4) Maßeinheit
Da die Spezifikation 21,5 g +/- 0,5 g/m² ausweist, bitten wir um Klärung, ob sich dieser Wert auf das Endgewicht pro Paar (g) oder auf das Gewicht pro Quadratmeter (g/m²) bezogen auf ein Paar bezieht.
Antwort:
Das Gewicht der Socke hängt u.a. auch damit zusammen in wie weit sie sich an die technischen Parameter halten, dass können wir von hier aus nicht nachvollziehen, daher fordern wir die Einhaltung des Gewichts. Dies ist ein Ausschlussgrund und kann daher nicht verändert werden!
zu 1) Diese Socke gibt es seit mehreren Jahren in dieser Ausführung und Spezifikation. Wir haben duzende Socken gewogen, um ein angemessenes Gewicht in der TL festzulegen.
Es gibt daher keine Veranlassung das Gewicht zu ändern. Somit müssen wir Ihre Anfrage verneinen.
zu 2) Halten Sie sich bitte an die Vorgaben in der TL.
zu 3) Das Gewicht bezieht sich auf die Größe 8/9.
zu 4) Wie in der TL angegeben: Gewicht pro Socke [g]
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:
Frage:
1) Bei der Durchsicht der Technischen Lieferbedingungen ist uns aufgefallen, dass die Maße für Schaft und Fußbreite über alle Größen hinweg konstant mit 9,5 cm bzw. 9,0 cm angegeben sind.
Aus unserer Sicht erscheinen diese Maße insbesondere für die kleineren Größen (3, 4, 5, 6/7), die überwiegend dem Damenbereich zuzuordnen sind, verhältnismäßig breit. Dies könnte nach unserer Erfahrung zu einer eingeschränkten Passform und einem weniger komfortablen Sitz führen.
Wäre es aus Sicht der Vergabestelle denkbar oder technisch sinnvoll, die kleineren Größen auf einer 156-Nadel-Maschine zu stricken, um dadurch eine schmalere, besser anliegende Passform im Fuß- und Schaftbereich zu erzielen?
Antwort:
zu 1) Stellen Sie sicher, dass die Angaben aus der technischen Leistungsbeschreibung (TL) eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:
Frage:
1) Wir möchten Sie freundlich bitten, uns mitzuteilen, ob das Papieretikett mit den Angaben zu LZN, Größen und Hersteller (Adresse) bereits in dieser Phase von Ihnen bestätigt werden muss?
Oder dürfen wir vorerst ein Etikett verwenden, das von unserem Designer entworfen wurde?
Antwort:
zu 1) Die Etiketten werden nicht bewertet.
Diese werden im Auftragsfall mit dem Lieferanten besprochen und müssen dann zur Freigabe vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:
Frage:
1) Im Zusammenhang mit der bereits bestätigten Zulässigkeit einer Einzylindermaschine möchten wir höflich anfragen, ob in diesem Fall auch die Verwendung eines doppelten Bündchens in 1x1-Imitationsstruktur (optische Nachbildung eines klassischen 1x1-Rippenmusters) technisch zugelassen ist?
Antwort:
zu 1) Das Bündchen soll einfach gelegt sein, nicht doppelt, auch wenn wir eine Einzylindermaschine zugelassen haben.
Nach heutigem Standard kann auch eine Einzylindermaschine ein Bündchen einfach stricken, um eine echte 1:1 Rippe zu erreichen.
Außerdem würde der Bieter bei einem doppelt gelegten Bündchen mehr Garn benötigen, was die Socke schwerer macht.
Das Gewicht der Socke ist ein Ausschlusskriterium, und muss somit eingehalten werden, andernfalls führt dies zum Ausschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:
Frage:
1) Könnten Sie mir bitte sagen, wo ich das Passwort zum Bearbeiten von PDF-Dateien für Ausschreibungen finde?
Antwort:
zu 1) Die Bearbeitung von Vergabeunterlagen ist generell nicht erlaubt. Die Formulare sind lediglich auszufüllen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:
Frage:
1) Ist es erlaubt, für die Herstellung dieser Socken eine 200-Nadel-Maschine zu verwenden?
Antwort:
zu 1) Stellen Sie sicher, dass die technischen Parameter aus der Leistungsbeschreibung (TL) eingehalten werden. Außerdem wurde die letzte Bieterfrage dahingehend beantwortet, dass eine Einzylindermaschine mit der gleichen Nadelzahl zugelassen ist.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:
Fragen:
1) Der Hersteller, dessen Garn für das Dokument "Einhaltung von Umweltkriterien" gilt?
2) Sollte das Dokument "Einhaltung von Tierschutzkriterien" vom Hersteller des Wollgarns abgeschlossen werden?
Antworten:
zu 1) und zu 2) Die Dokumente müssen vom Bieter ausgefüllt und die entsprechende Zertifikate mit eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:
Fragen:
1) Maschinenart: ist auch eine Einzylindermaschine mit der gleichen Nadelzahl erlaubt?
2) Spitze: ist eine Classc Link Naht auch erlaubt? Dies ist auch eine druckfreie Spiztennaht.
Antworten:
zu 1) Ja, eine Einzylindermaschine mit der gleichen Nadelzahl kann zugelassen werden.
zu 2) Ja, eine Classc Link Naht kann zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen
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