Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat mit dem Angebot Datenblätter/Prospekt der angebotenen Fahrzeuge einzureichen, aus denen die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Kriterien hervorgehen.
Der Bieter hat darüber hinaus in seinem Angebot die Zeiträume für eine Fahrzeuggarantie, eine Lackschadengarantie, eine Garantie gegen Durchrostungsschäden sowie eine Garantie auf die Batterie anzugeben (formlose Eigenerklärung).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat außerdem in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber in der Eigenerklärung zum Urheberrecht schriftlich zuzusichern, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden.