Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.09.2026
06.10.2026 10:00 Uhr
06.10.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Leitweg-ID 03-7730000000-50
Tannenbergallee 11
30163
Hannover
Deutschland
DE929
vermittelte.Leistungen@lzn.de
0511-89848-102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Rahmenvertragsmanagement@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34330000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für die Polizei Niedersachsen (Werkstätten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der sechs Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizeiakademie) sowie der Polizei der Freien Hansestadt Bremen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Be-triebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen, BMW usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge.

Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst Artikel der folgenden Warengruppen: Betriebsstoffe (Öle und Schmierstoffe), Verbrauchsstoffe, Kfz-Ersatz- und Verschleißteile, Werkstattgerät.

Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalogs bzw. einer Artikelliste des Bieters inkl. der jeweils pro Produktgruppe gewährten Rabatte einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.

Weitere Abrufberechtigte für diese Rahmenvereinbarung werden die 6 Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademien und die Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen sein.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Polizei Niedersachsen (Werkstätten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der sechs Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizeiakademie) sowie der Polizei der Freien Hansestadt Bremen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Be-triebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen, BMW usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge.

Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst Artikel der folgenden Warengruppen: Betriebsstoffe (Öle und Schmierstoffe), Verbrauchsstoffe, Kfz-Ersatz- und Verschleißteile, Werkstattgerät.

Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalogs bzw. einer Artikelliste des Bieters inkl. der jeweils pro Produktgruppe gewährten Rabatte einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.

Weitere Abrufberechtigte für diese Rahmenvereinbarung werden die 6 Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademien und die Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen sein.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

3.200.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auf-traggeber bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Erfüllungsorte sind die genannten Werkstätten der ZPD NI und der Polizei Bremen sowie die jeweils in der Bestellung genannten Adressen der Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizei-akademien des Landes Niedersachsen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Summe der angebotenen Gesamtpreise (netto) gem. Angebotsvordruck (Gesamtpreissumme). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpreissumme erhält 750 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punk-teabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höheren Bewertungspreis.

Gewichtung
75,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Wunschsortiment

Bewertet wird der jeweils angebotene Umfang aus dem Produktgruppen / Randsortiment, welches aus den als B-Kriterium gekennzeichneten Kategorien besteht. Jede angebotene Kategorie wird mit 19,23 Punkten bewertet. Maximal können somit bei insgesamt 13 Bewertungs-Kategorien 250 Punkte erreicht werden. Gerundet wird auf ganze Zahlen.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung - allgemeiner Teil (Teil A) Ziffer 1.19. zu entnehmen.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.200.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRKVB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

66
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu den üblichen Dienstzeiten zu Beratungszwecken verfügbar ist und über eine entsprechende Expertise im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial verfügt. Der Bieter hat auf die Eignung des von ihm hierfür eingesetzten Personals einzugehen. Als geeignetes Personal werden Außendienstmitarbeiter angesehen, die über einen entsprechenden Ausbildungshintergrund im KFZ-Bereich verfügen (z.B. KFZ-Meister) und / oder eine langjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) als Außendienstmitarbeiter im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial nachweisen können. Dieser Nachweis hat im Rahmen der Konzeptdarstellung zu erfolgen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter mindestens zwei Referenzen unter Angabe von Fuhrparkgrößen, Mitarbeiterzahl, des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer näher zu beschreiben und darzustellen. Die ausgewählten Referenzen müssen in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Volumen entsprechen. Das Volumen der Referenz hat einen Mindestumsatz von 500.000 EUR (Nettojahresumsatz) vorzuweisen. Die Darstellung hat auf einer separaten, selbsterstellten Anlage zu erfolgen, welche mit Angebotsabgabe einzureichen ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung