Für die LAB NI sollen die Auftragnehmer die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen (Los 1) und die Sozialen Dienste inkl. Gewaltschutzkoordination und freizeitpädagogischem Angebot (Los 2) am Standort Osnabrück ausgeschrieben und vergeben werden.
Der Standort Osnabrück liegt im verkehrstechnisch gut angebundenen Stadtteil Westerberg der Stadt Osnabrück. Die Einrichtung ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen und vom Bahnhof und von der Innenstadt direkt erreichbar.Auf der Liegenschaft befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten. Darüber hinaus befindet sich auf der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt.
Der Standort Osnabrück verfügt über eine maximale Unterbringungskapazität von 729 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regel-mäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden.
Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt.Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist für beide Lose voraussichtlich der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.
Das Vertragsverhältnis endet vier (4) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von sei-nem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen zweimaligen Optionsrecht (Gestal-tungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 12 Monaten Gebrauch macht.
Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen An-spruch auf Verlängerung.
Der Vertrag für - Los 1 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Los 2 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 1: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte)
Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien:
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (brutto) erhält für: Pos. 1a: 150 Punkte Pos. 1b: 150 Punkte Pos. 2a: 100 PunktePos. 2b: 50 Punkte Pos. 2c: 50 Punkte Pos. 3a: 50 PunktePos. 3b: 50 Punkte
Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Die Positionen 2b und 2c stellen optionale Leistungen dar. Die Abgabe eines Preises für diese Positionen ist nicht verpflichtend. Sofern im Angebotsvordruck kein Preis angegeben wird, gilt die betreffende Option als nicht angeboten. Ein Ausschluss des Angebots erfolgt hierdurch nicht. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte)
Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das Ange-bot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen.
Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung.
Los 2 = 50%
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.- Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.